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Allgemeine Vorlage (Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel, Bereich "Schevener Straße" ("Ergänzungssatzung"))

Daten

Kommune
Kall
Größe
15 kB
Erstellt
30.11.09, 21:57
Aktualisiert
30.11.09, 21:57
Allgemeine Vorlage (Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel, Bereich "Schevener Straße" ("Ergänzungssatzung")) Allgemeine Vorlage (Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel, Bereich "Schevener Straße" ("Ergänzungssatzung"))

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 55/2009 09.06.2009 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 11 Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel, Bereich "Schevener Straße" ("Ergänzungssatzung") Beschlussvorschlag: Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass über die vorgebrachten Stellungnahmen bzw. den Satzungsbeschluss über die Satzung zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel, Bereich „Schevener Straße“ („Ergänzungssatzung“) ohne Vorberatung im Fach-ausschuss unmittelbar in der nächsten Ratssitzung am 16.06.2009 beraten und beschlossen wird, wenn keine wesentlichen Stellungnahmen zur Planung seitens der Öffentlichkeit bzw. der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebracht werden. Sollten wesentliche Bedenken zur Planung eingehen, wird über die Planung wie üblich – in der nächsten Fachausschusssitzung vorberaten. – Sachdarstellung: Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Wallenthal, Flur 13, Flurstück 391, hat bei der Verwaltung beantragt, eine Teilfläche der vorgenannten Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel einzubeziehen. Vorlagen-Nr. 55/2009 Seite 2 Im Rahmen der Abstimmungsgespräche zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall mit der Bezirksregierung Köln und der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen hat eine positive Vorabstimmung mit den vorgenannten Behörden stattgefunden. Darüber hinaus wurden die einzubeziehenden Außenbereichsflächen in einem Ortstermin mit dem Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde abgestimmt. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall ist der Bereich zur Zeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ bzw. „Forstwirtschaft“ ausgewiesen. Aufgrund der geringen Größe der einzubeziehenden Fläche wird die städtebauliche Konzeption des Flächennutzungsplanes jedoch kaum angetastet, so dass auf eine separate Änderung des Flächennutzungsplanes in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln verzichtet werden kann. Die Anpassung des FNP erfolgt im Rahmen von dessen Neuaufstellung. Gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB sind bei der Aufstellung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzu-wenden. Mit der BauGB-Novelle 2004 ist die Genehmigung der Satzung durch die höhere Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Köln) weggefallen. Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 10.02.2009 – TOP 5 der ö.S. – hat der Rat der Gemeinde Kall in seiner Sitzung am 19.03.2009 – TOP 3 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – die Einleitung des Satzungsverfahrens sowie die öffentliche Auslegung der Satzung über die Einbeziehung einzelner Außen-bereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel, Bereich „Schevener Straße“, gem. § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 und in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom 11.05. bis einschließlich 12.06.2009 statt. Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Wallenthal, Flur 13, Flurstück 391, beabsichtigt, noch in diesem Jahr mit dem Bau eines Wohnhauses auf dem vorgenannten Grundstück zu beginnen und kurzfristig einen Bauantrag für das geplante Objekt zu stellen. Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung dem Planungs-, Bau- und Umweltausschuss vor, zu beschließen, dass über die vorgebrachten Anregungen bzw. den Satzungsbeschluss unmittelbar in der nächsten Ratssitzung am 16.06.2009 ohne Vorberatung im Fachausschuss beraten und beschlossen wird, wenn keine wesentlichen Stellungnahmen zur Planung seitens der Öffentlichkeit bzw. der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebracht werden. Sollten schwerwiegende Bedenken zur Planung eingehen, wird über die Planung wie üblich – in der nächsten Fachausschusssitzung beraten. – Die Verwaltung wird in der Sitzung über das bis dahin vorliegende Ergebnis aus der Offenlage informieren.