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Beschlusstext (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,7 kB
Datum
29.06.2010
Erstellt
21.09.10, 10:23
Aktualisiert
21.09.10, 10:23
Beschlusstext (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien 

a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6) Beschlusstext (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien 

a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur @SITZNR.@ Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses am Dienstag, den 29.06.2010. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 21:50 Uhr TOP Betreff 14 Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6 Ausschussmitglied Lambertz schlägt vor, die im Haushalt auf 4.000 € gekürzten Mittel durch eine anderweitige Einsparung wieder auf 8.000 € zu erhöhen. Ausschussmitglied Dr. Kippels verweist auf die Beschlusslage zur Haushaltssatzung und fehlende Ausgleichsmöglichkeiten. Übereinstimmend sind sich die Ausschussmitglieder einig, dass die Förderung von Sportvereinen mit den hier aufgeführten Beträgen allenfalls an `Annerkennungsbetrag´ zu sehen ist. Es besteht Einvernehmen, die gesamte Vereinsförderung, einschließlich der `versteckten Förderung´ im Rahmen der Trainingsflächennutzungspläne zu überarbeiten. Insofern wird die Unterstützung der Vereine mit eigenen Anlagen entsprechend der Variante 1 - bevorzugt. Beschluss: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt den Betrag nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien für das Jahr 2011 auf 5,40 € festzusetzen und den verbleibenden Betrag hälftig als Zuschuss an Mitglieder unter 18 Jahren und Übungsleiter auszuzahlen, [wobei jedem Verein mindestens ein Zuschuss i. H. v. 50,- € gewährt wird]. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses vom 29.06.2010 Seite 2