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Beschlusstext (Friedhof Kirchtroisdorf hier: Nutzung des städtischen Teiles)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
12 kB
Datum
04.05.2010
Erstellt
24.09.10, 17:57
Aktualisiert
24.09.10, 17:57
Beschlusstext (Friedhof Kirchtroisdorf
hier: Nutzung des städtischen Teiles) Beschlusstext (Friedhof Kirchtroisdorf
hier: Nutzung des städtischen Teiles)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 2. Sitzung des Bauausschusses am Dienstag, den 04.05.2010. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: TOP Betreff 4 Friedhof Kirchtroisdorf hier: Nutzung des städtischen Teiles 18:44 Uhr Herr Köhlen erörtert den Antrag der FWG-Fraktion. Nach einer eingehenden Beratung herrscht Einvernehmen, dass ab sofort wieder Beibestattungen in Mehrfachgräbern auch über den 01.01.2015 hinaus möglich sein sollen. Beschluss: Der Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales der Stadt Bedburg hat seinerzeit in seiner Sitzung vom 29.09.2009 unter TOP 3 „Friedhofsnutzung - Friedhof Martin-Flücken-Straße Kirchherten / Friedhof Kichtroisdorf [städtischer Teil]“ einstimmig folgenden Beschluss gefasst: „Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales beschließt, auf dem Friedhof Martin-Flücken-Straße und dem städtischen Teil des Friedhofes in Kirchtroisdorf keine Bestattungen mehr durchzuführen. Hierbei soll die Beibestattung von Angehörigen in bereits vorhandenen Wahlgrabstätten - wie in der Vorlage beschrieben - `nutzerfreundlich/ -orientiert´ geregelt werden.“ Die dazugehörige Verwaltungsvorlage, auf der der Beschluss fußt, schlägt folgende Vorgehensweise vor, welche durch den genannten Beschluss festgelegt wurde: „Aufgrund des sehr sensiblen Bereichs schlägt die Verwaltung für den Friedhof `MartinFlücken-Straße´ und den Friedhof Kirchtroisdorf [städtischer Teil] folgende Vorgehensweise vor: 1) Bestattungen in neue Grabstätten sind generell nicht mehr möglich, 2) Beibestattungen sind grundsätzlich nicht mehr möglich; bis zum 31.12.2014 [5-Jahreszeitraum] können Beibestattungen durchgeführt werden, wenn der Nutzer der Grabstätte sein schriftliches Einverständnis zu einer Umbettung auf den kirchlichen Teil des Friedhofs Kirchtroisdorf bzw. - bei besonderem Wunsch - auf einen anderen Friedhof im Stadtgebiet Bedburg ab dem Jahr 2020 erklärt; die Kosten der Umbettung wären seitens der Stadt Bedburg zu tragen [§ 3 Friedhofssatzung]. Sofern die `Letztbestattung´ mindestens 5 Jahre zurückliegt, sollte dem Nutzer vorrangig angeboten werden, die `Grabstätte´ bereits vorab umzubetten. 3) ab dem 01.01.2015 sind auch Beibestattungen generell nicht mehr möglich 4) Verlängerungen von Grabstätten ohne neue Bestattung sind maximal bis 2020 zulässig“ Der obige Beschluss des Ausschusses für Schule, Freizeit und Soziales der Stadt Bedburg vom 29.09.2009 wird durch den Bauausschuss der Stadt Bedburg betreffs des Friedhofes Kirchtroisdorf [städtischer Teil] mit sofortiger Wirkung wie folgt modifiziert: • • Punkt 2) entfällt, d. h. Beibestattungen in Mehrfachgräber sind weiterhin möglich. Punkt 3) entfällt, d. h. Beibestattungen bleiben auch über den 01.01.2015 hinaus möglich. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Bauausschusses vom 04.05.2010 Seite 2