Daten
Kommune
Bedburg
Größe
12 kB
Datum
04.05.2010
Erstellt
24.09.10, 17:57
Aktualisiert
24.09.10, 17:57
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 2. Sitzung des Bauausschusses
am Dienstag, den 04.05.2010.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
TOP
Betreff
4
Friedhof Kirchtroisdorf
hier: Nutzung des städtischen Teiles
18:44 Uhr
Herr Köhlen erörtert den Antrag der FWG-Fraktion. Nach einer eingehenden Beratung
herrscht Einvernehmen, dass ab sofort wieder Beibestattungen in Mehrfachgräbern
auch über den 01.01.2015 hinaus möglich sein sollen.
Beschluss:
Der Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales der Stadt Bedburg hat
seinerzeit in seiner Sitzung vom 29.09.2009 unter TOP 3 „Friedhofsnutzung - Friedhof
Martin-Flücken-Straße Kirchherten / Friedhof Kichtroisdorf [städtischer Teil]“
einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
„Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales beschließt, auf dem Friedhof
Martin-Flücken-Straße und dem städtischen Teil des Friedhofes in Kirchtroisdorf keine
Bestattungen mehr durchzuführen. Hierbei soll die Beibestattung von Angehörigen in
bereits vorhandenen Wahlgrabstätten - wie in der Vorlage beschrieben - `nutzerfreundlich/
-orientiert´ geregelt werden.“
Die dazugehörige Verwaltungsvorlage, auf der der Beschluss fußt, schlägt folgende
Vorgehensweise vor, welche durch den genannten Beschluss festgelegt wurde:
„Aufgrund des sehr sensiblen Bereichs schlägt die Verwaltung für den Friedhof `MartinFlücken-Straße´ und den Friedhof Kirchtroisdorf [städtischer Teil] folgende
Vorgehensweise vor:
1) Bestattungen in neue Grabstätten sind generell nicht mehr möglich,
2) Beibestattungen sind grundsätzlich nicht mehr möglich;
bis zum 31.12.2014 [5-Jahreszeitraum] können Beibestattungen durchgeführt werden,
wenn der Nutzer der Grabstätte sein schriftliches Einverständnis zu einer Umbettung auf
den kirchlichen Teil des Friedhofs Kirchtroisdorf bzw. - bei besonderem Wunsch - auf
einen anderen Friedhof im Stadtgebiet Bedburg ab dem Jahr 2020 erklärt; die Kosten der
Umbettung wären seitens der Stadt Bedburg zu tragen [§ 3 Friedhofssatzung]. Sofern die
`Letztbestattung´ mindestens 5 Jahre zurückliegt, sollte dem Nutzer vorrangig angeboten
werden, die `Grabstätte´ bereits vorab umzubetten.
3) ab dem 01.01.2015 sind auch Beibestattungen generell nicht mehr möglich
4) Verlängerungen von Grabstätten ohne neue Bestattung sind maximal bis 2020 zulässig“
Der obige Beschluss des Ausschusses für Schule, Freizeit und Soziales der Stadt
Bedburg vom 29.09.2009 wird durch den Bauausschuss der Stadt Bedburg betreffs
des Friedhofes Kirchtroisdorf [städtischer Teil] mit sofortiger Wirkung wie folgt
modifiziert:
•
•
Punkt 2) entfällt, d. h. Beibestattungen in Mehrfachgräber sind weiterhin möglich.
Punkt 3) entfällt, d. h. Beibestattungen bleiben auch über den 01.01.2015 hinaus
möglich.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Bauausschusses vom 04.05.2010
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