Daten
Kommune
Kall
Größe
12 kB
Datum
04.08.2009
Erstellt
17.11.09, 21:48
Aktualisiert
17.11.09, 21:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
89/2009
04.08.2009
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Kenntnisnahme
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 5
Überschwemmungen in Kall;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen,
a)
ob und wie die Folgen von Überschwemmungen in Kall, die durch extreme Wetterverhältnisse wie Starkregenniederschläge verursacht werden, generell oder bei
neuen Bauvorhaben im Einzelfall gemildert bzw. reduziert werden können.
b)
ob die Aufnahme der Gemeinde Kall in das Netzwerk „Kommunale Klimakonzepte“ möglich ist.
Sachdarstellung:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt mit Schreiben vom 06.07.2009, die Thematik „Überschwemmungen in Kall“ zu beraten. Es wird beantragt, über folgende Punkte
zu beschließen:
1.
dass Neuansiedlungen im Gewerbegebiet nur noch zu genehmigen sind, wenn
eine Versickerung des Niederschlagswassers gewährleistet ist,
2.
die Einrichtung eines „Rundes Tisches“ mit den Betroffenen der Überschwemmungen und den Unternehmern im Gewerbegebiet, die große Flächen versiegelt
haben,
3.
die Verwaltung zu beauftragen, Möglichkeiten zur Aufnahme der Gemeinde in das
Netzwerk „Kommunale Klimakonzepte“ zu prüfen.
Vorlagen-Nr. 89/2009
Seite 2
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist als Anlage der Einladung zu dieser
Sitzung beigefügt.
Zu 1.
Gemäß § 51a Landeswassergesetz ist Niederschlagswasser von Grundstücken, die
nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation
angeschlossen werden, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah direkt oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser über eine Kanalisation in ein Gewässer einzuleiten, sofern
dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Die Form der Niederschlagswasserbeseitigung wird generell im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geprüft und festgelegt.
Sofern die Antragstellerin mit „Gewerbegebiet“ das alte Gewerbegebiet meint, ist festzustellen, dass das Gewerbegebiet Kall zum größten Teil im Bereich der ehemaligen Metallhütte Kall liegt. Insofern ist wegen der Belastung der Böden eine Entsiegelung aus
Sicht der Unteren Bodenschutzbehörde kritisch zu sehen und bedarf einer entsprechenden Bewertung hinsichtlich der Zulässigkeit. Eine Beschlussfassung in der von der Antragstellerin beantragten absoluten Form ist daher nicht möglich.
Zu 2.
Die Einrichtung eines sog. „Runden Tisches“ der Gewerbetreibenden besteht schon seit
längeren Jahren. Das nächste Informationsgespräch wird voraussichtlich am 18. August
2009 stattfinden. Es bestehen keine Bedenken, zu einem einzelnen TOP auch private
Grundstückseigentümer einzuladen.
Zu 3.
Gemäß einer Pressemitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom
03.07.2009 haben mehr als 20 nordrhein-westfälische Städte und Gemeinden aus dem
ländlichen Raum das Netzwerk „Kommunale Klimakonzepte“ gegründet. Entstanden ist
die Idee zur Gründung eines Netzwerkes aus dem Wettbewerb „Aktion Klimaplus –
NRW-Klimakommune der Zukunft“ den das Umweltministerium im vergangenen Jahr
ausgelobt hatte. Die Koordinierungsstelle des Netzwerkes, die der Städte- und Gemeindebund mit einer finanziellen Förderung des Umweltministeriums einrichtet, wird die
Kommunen u.a. bei der Erarbeitung ihrer Klimakonzepte unterstützen. Aus dem Kreis
Euskirchen sind die Kommunen Bad Münstereifel und Nettersheim Mitglied im Netzwerk.