Daten
Kommune
Kall
Größe
13 kB
Datum
16.07.2009
Erstellt
17.11.09, 21:48
Aktualisiert
17.11.09, 21:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
80/2009
16.07.2009
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3
Errichtung eines Tierheimes in Kall, Neues Gewerbegebiet
hier: Vorstellung der Vorentwurfsplanung
Beschlussvorschlag:
Die in der Sitzung vorgestellte Vorentwurfsplanung zur Errichtung eines Tierheimes in
Kall, Neues Gewerbegebiet, wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Der Tierschutzverein Kall-Schleiden-Gemünd e.V. beabsichtigt, im Gewerbegebiet Kall 2
ein Tierheim neu zu errichten.
Zur Realisierung des Vorhabens wurde im Jahre 2008 der Bebauungsplan Nr. 14 „Neues
Gewerbegebiet“ im Bereich des geplanten Tierheimes neu überplant. Für die Fläche, die
ursprünglich als Fläche oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
von Boden, Natur und Landschaft im Bebauungsplan ausgewiesen war, wurde nunmehr
eine Festsetzung als Gewerbegebiet getroffen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung der o.a. Bebauungsplanänderung wurden aus
Sicht des Immissionsschutzes gegen die Änderung des Bebauungsplanes Bedenken von
der Unteren Umweltschutzbehörde des Kreises Euskirchen erhoben.
Der Standort wurde für die Errichtung eines Tierheimes nicht empfohlen. Zur StandortSicherung wurde im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens die Erstellung eines
Schallgutachtens angeraten bzw. für erforderlich gehalten. Mit entsprechenden, sich
selbst abschirmender Gebäudeausrichtung und anderen Immissionsschutzmaßnahmen
könnte man ggf. erreichen, dass das Vorhaben im Einzelfall zulässig ist.
Vorlagen-Nr. 80/2009
Seite 2
Die Verfahrensweise für die Erstellung des Gutachtens wurde im Juli 2008 zwischen der
Gemeinde, dem Tierschutzverein und der Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreises Euskirchen abgestimmt.
Nunmehr hat das Planungsbüro des Tierschutzvereins Entwürfe zur Errichtung des Tierheimes auf dem Grundstück im Gewerbegebiet 2 erarbeitet. Einzelheiten der Planung
werden in der Sitzung durch einen Vertreter des Planungsbüros bzw. des Tierschutzvereins vorgestellt.