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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Errichtung eines Tierheimes in Kall, Neues Gewerbegebiet hier:Vorstellung der Vorentwurfsplanung)

Daten

Kommune
Kall
Größe
13 kB
Datum
16.07.2009
Erstellt
17.11.09, 21:48
Aktualisiert
17.11.09, 21:48
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Errichtung eines Tierheimes in Kall, Neues Gewerbegebiet
hier:Vorstellung der Vorentwurfsplanung) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Errichtung eines Tierheimes in Kall, Neues Gewerbegebiet
hier:Vorstellung der Vorentwurfsplanung)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 80/2009 16.07.2009 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 3 Errichtung eines Tierheimes in Kall, Neues Gewerbegebiet hier: Vorstellung der Vorentwurfsplanung Beschlussvorschlag: Die in der Sitzung vorgestellte Vorentwurfsplanung zur Errichtung eines Tierheimes in Kall, Neues Gewerbegebiet, wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Der Tierschutzverein Kall-Schleiden-Gemünd e.V. beabsichtigt, im Gewerbegebiet Kall 2 ein Tierheim neu zu errichten. Zur Realisierung des Vorhabens wurde im Jahre 2008 der Bebauungsplan Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ im Bereich des geplanten Tierheimes neu überplant. Für die Fläche, die ursprünglich als Fläche oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im Bebauungsplan ausgewiesen war, wurde nunmehr eine Festsetzung als Gewerbegebiet getroffen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung der o.a. Bebauungsplanänderung wurden aus Sicht des Immissionsschutzes gegen die Änderung des Bebauungsplanes Bedenken von der Unteren Umweltschutzbehörde des Kreises Euskirchen erhoben. Der Standort wurde für die Errichtung eines Tierheimes nicht empfohlen. Zur StandortSicherung wurde im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens die Erstellung eines Schallgutachtens angeraten bzw. für erforderlich gehalten. Mit entsprechenden, sich selbst abschirmender Gebäudeausrichtung und anderen Immissionsschutzmaßnahmen könnte man ggf. erreichen, dass das Vorhaben im Einzelfall zulässig ist. Vorlagen-Nr. 80/2009 Seite 2 Die Verfahrensweise für die Erstellung des Gutachtens wurde im Juli 2008 zwischen der Gemeinde, dem Tierschutzverein und der Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreises Euskirchen abgestimmt. Nunmehr hat das Planungsbüro des Tierschutzvereins Entwürfe zur Errichtung des Tierheimes auf dem Grundstück im Gewerbegebiet 2 erarbeitet. Einzelheiten der Planung werden in der Sitzung durch einen Vertreter des Planungsbüros bzw. des Tierschutzvereins vorgestellt.