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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 30a/Kaster – Erweiterung des Baugebietes Am Mühlenkreuz mit Anbindung an die Neue Bergstraße in Königshoven – hier: a)Vorberatung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange und Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und § 4a Abs. 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen b)Beschluss der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Datum
21.09.2010
Erstellt
08.10.10, 10:17
Aktualisiert
08.10.10, 10:17
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 30a/Kaster – Erweiterung des Baugebietes Am Mühlenkreuz mit Anbindung an die Neue Bergstraße in Königshoven –
hier:
a)Vorberatung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange und Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und § 4a Abs. 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen
b)Beschluss der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und  § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 30a/Kaster – Erweiterung des Baugebietes Am Mühlenkreuz mit Anbindung an die Neue Bergstraße in Königshoven –
hier:
a)Vorberatung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange und Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und § 4a Abs. 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen
b)Beschluss der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und  § 4 Abs. 2 BauGB)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 9. Sitzung des Rates am Dienstag, den 21.09.2010. Sitzungsbeginn: 18:02 Uhr Sitzungsende: 19:17 Uhr TOP Betreff 7 Bebauungsplan Nr. 30a/Kaster – Erweiterung des Baugebietes Am Mühlenkreuz mit Anbindung an die Neue Bergstraße in Königshoven – hier: a)Vorberatung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange und Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und § 4a Abs. 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen b)Beschluss der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Bürgermeister Koerdt verweist auf den als Tischvorlage nachgereichten Aktenvermerk über die am gestrigen Abend stattgefundene Bürgerversammlung mit dem Ergebnis, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung aufrecht erhalten bleibe. Weiterhin verweist Bürgermeister Koerdt auf die Anregung von Herrn Reuter, bezüglich der Baustraße zu gegebener Zeit Regelungen im Erschließungsvertrag aufzunehmen. Zudem liege für die Straße „Am Mühlenkreuz“ die Anfrage vor, ob eine Verkehrsberuhigung möglich sei; aus diesem Grunde werden in den nächsten Wochen das Fahrzeugaufkommen und die gefahrenen Geschwindigkeiten untersucht. Herr Dr. Kippels verweist ebenfalls auf die Bürgerversammlung und bittet darum, die aus der Versammlung hervorgegangenen Anregungen im weiteren Verfahren zu berücksichtigen; dem Beschlussvorschlag werde man zustimmen. Herr Reuter führt aus, dass er sich eine bessere Kommunikation mit den betroffenen Anwohnern gewünscht hätte. Das von der Verwaltung vorgeschlagene Konzept trage man aber mit. Frau Steinhäuser weist darauf hin, dass das in diesem Zusammenhang maßgebliche Rechtsgutachten früher hätte bekannt gegeben werden sollen, sodass die zuletzt aufgetretenen Irritationen vielleicht hätten vermieden werden können. Man stimme aber ebenfalls der Öffnung aller Straßen zu. Herr Köhlen schließt sich seinen Vorrednern an. Er bittet zudem darum, den Erschließungsvertrag mit RWE dem Rat vorzulegen. Vor Beginn der Abstimmung weist Bürgermeister Koerdt auf die 35 Einzelpunkte umfassende Abwägungsliste hin und lässt einzeln darüber abstimmen; den Beschlussempfehlungen wird jeweils einstimmig bei 0 Enthaltungen gefolgt. Sodann stellt Bürgermeister Koerdt den Gesamtbeschluss zur Abstimmung. Beschluss: zu a): Der Rat der Stadt Bedburg führt über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange und Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (lfd. Nrn. 1 – 35) eine Abwägung durch und fasst hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der als Anlage 4 beigefügten Abwägungsliste. zu b): Der Rat der Stadt Bedburg billigt den vorliegenden Bebauungsplanentwurf nebst Begründung und fasst für den Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster den Beschluss zur Offenlage. Ferner beauftragt er die Verwaltung, die Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 21.09.2010 Seite 2