Daten
Kommune
Bedburg
Größe
11 kB
Erstellt
19.10.10, 15:31
Aktualisiert
19.10.10, 15:31
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur @SITZNR.@ 3. Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
am Dienstag, den 21.06.2005.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:00 Uhr
TOP
Betreff
3.
Vergabe der Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien
a) Institutionelle Förderung nach Ziffer 5.1
b) Institutionelle Förderung Schützenbruderschaften nach Ziffer 5.2
c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6
d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7
Ausschussmitglied Dr. Kippels bittet um Klärung, ob die Zahl der aktiven Mitglieder des
Arbeitskreises Altstadt Kaster mit insgesamt 121 zutrifft und hierdurch nicht eine
Schieflage in der Förderstruktur entsteht.
Verwaltungsangestellter Stolzenberger erläutert hierzu, dass bei Erstellung der
Förderungsrichtlinien der damals zuständige Fachausschuss gerade nur aktive
Mitglieder fördern wollte; bei den Karnevalsvereinen seien dies traditionell die Mitglieder
der Musikzüge. Bei der Berechnung der Zuschüsse muss die Verwaltung davon
ausgehen, dass die gemeldeten Zahlen zutreffend sind, da verwaltungsseits eine
Prüfung nicht möglich ist.
Ausschussmitglied Dr. Kippels bittet darum, dass insbesondere Vereine, die seit vielen
Jahren regelmäßig gefördert werden, eine für sie verlässliche Förderung erhalten und
nicht durch Zahlen anderer Vereine „benachteiligt“ werden.
Ausschussmitglied Spielmanns bittet um Prüfung der gemeldeten „aktiven“ Mitglieder.
Ausschussmitglied Coumanns schließt sich diesem an und bittet um Klärung, ob
bezüglich des Dekanatsjugendchores San Francesco eine Förderung nicht abweichend
von den Förderungsrichtlinien möglich sei; schließlich sei bekannt, welche positive
Arbeit dort geleistet werde. Von daher sei eine formell notwendige Dokumentation ausnahmsweise –entbehrlich.
Verwaltungsangestellter Stolzenberger führt hierzu aus, dass er vergeblich mehrfach auch aufgrund anderer Themen - versucht habe, einen Kontakt mit dem Vorstand des
San Francesco Chores herzustellen.
Ausschussvorsitzender Schmitz weist ausdrücklich darauf hin, dass man mit den
Förderungsrichtlinien einvernehmlich Regeln geschaffen hätte, die man nicht einfach
außer Kraft setzten sollte.
Ausschussmitglied Dr. Kippels erklärt hierzu, dass er gleichfalls die Arbeit des
Dekanatsjugendchores San Francesco begrüße, aber eine Berücksichtigung für unfair
gegenüber den Vereinen hält, welche sich entsprechend der Förderungsrichtlinien
verhalten hätten.
Ausschussmitglied Coumanns bittet um Sachstandsbericht zur Förderung des
Büchereiwesens.
Fachbereichsleiter Kramer erklärt hierzu, dass diesbezüglich ausführlich in der letzten
Ausschusssitzung vorgetragen worden sei; eine Förderung in diesem Jahr - abweichend
von den aktuellen Förderungsrichtlinien – könne zumindest verwaltungsseitig nicht
vorgeschlagen werden. Vom Verfahren her sei man weiterhin mit den Büchereien im
Gespräch; über den aktuellen Sachstand werde die Verwaltung in den kommenden
Fachausschusssitzungen berichten.
Beschluss:
Ausschussmitglied Coumanns beantragt, den Antrag des Dekanatsjugendchores San
Francesco abweichend von der Verwaltungsvorlage bei der Förderung zu
berücksichtigen.
Der Antrag wird mit 7 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales beschließt, den antragstellenden
Vereinigungen zur Förderung der Kultur nach den Ziffern 5 bis 7 der
Kulturförderungsrichtlinien die aus den jeweiligen Anlagen ersichtlichen
Zuschüsse zu gewähren.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 21.06.2005
Seite 2
Der Antrag wird mit 7 Stimmen und 6 Enthaltungen angenommen.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 6 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 21.06.2005
Seite 3