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Beschlusstext (Vergabe der Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
11 kB
Erstellt
19.10.10, 15:31
Aktualisiert
19.10.10, 15:31
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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur @SITZNR.@ 3. Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am Dienstag, den 21.06.2005. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:00 Uhr TOP Betreff 3. Vergabe der Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien a) Institutionelle Förderung nach Ziffer 5.1 b) Institutionelle Förderung Schützenbruderschaften nach Ziffer 5.2 c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6 d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7 Ausschussmitglied Dr. Kippels bittet um Klärung, ob die Zahl der aktiven Mitglieder des Arbeitskreises Altstadt Kaster mit insgesamt 121 zutrifft und hierdurch nicht eine Schieflage in der Förderstruktur entsteht. Verwaltungsangestellter Stolzenberger erläutert hierzu, dass bei Erstellung der Förderungsrichtlinien der damals zuständige Fachausschuss gerade nur aktive Mitglieder fördern wollte; bei den Karnevalsvereinen seien dies traditionell die Mitglieder der Musikzüge. Bei der Berechnung der Zuschüsse muss die Verwaltung davon ausgehen, dass die gemeldeten Zahlen zutreffend sind, da verwaltungsseits eine Prüfung nicht möglich ist. Ausschussmitglied Dr. Kippels bittet darum, dass insbesondere Vereine, die seit vielen Jahren regelmäßig gefördert werden, eine für sie verlässliche Förderung erhalten und nicht durch Zahlen anderer Vereine „benachteiligt“ werden. Ausschussmitglied Spielmanns bittet um Prüfung der gemeldeten „aktiven“ Mitglieder. Ausschussmitglied Coumanns schließt sich diesem an und bittet um Klärung, ob bezüglich des Dekanatsjugendchores San Francesco eine Förderung nicht abweichend von den Förderungsrichtlinien möglich sei; schließlich sei bekannt, welche positive Arbeit dort geleistet werde. Von daher sei eine formell notwendige Dokumentation ausnahmsweise –entbehrlich. Verwaltungsangestellter Stolzenberger führt hierzu aus, dass er vergeblich mehrfach auch aufgrund anderer Themen - versucht habe, einen Kontakt mit dem Vorstand des San Francesco Chores herzustellen. Ausschussvorsitzender Schmitz weist ausdrücklich darauf hin, dass man mit den Förderungsrichtlinien einvernehmlich Regeln geschaffen hätte, die man nicht einfach außer Kraft setzten sollte. Ausschussmitglied Dr. Kippels erklärt hierzu, dass er gleichfalls die Arbeit des Dekanatsjugendchores San Francesco begrüße, aber eine Berücksichtigung für unfair gegenüber den Vereinen hält, welche sich entsprechend der Förderungsrichtlinien verhalten hätten. Ausschussmitglied Coumanns bittet um Sachstandsbericht zur Förderung des Büchereiwesens. Fachbereichsleiter Kramer erklärt hierzu, dass diesbezüglich ausführlich in der letzten Ausschusssitzung vorgetragen worden sei; eine Förderung in diesem Jahr - abweichend von den aktuellen Förderungsrichtlinien – könne zumindest verwaltungsseitig nicht vorgeschlagen werden. Vom Verfahren her sei man weiterhin mit den Büchereien im Gespräch; über den aktuellen Sachstand werde die Verwaltung in den kommenden Fachausschusssitzungen berichten. Beschluss: Ausschussmitglied Coumanns beantragt, den Antrag des Dekanatsjugendchores San Francesco abweichend von der Verwaltungsvorlage bei der Förderung zu berücksichtigen. Der Antrag wird mit 7 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales beschließt, den antragstellenden Vereinigungen zur Förderung der Kultur nach den Ziffern 5 bis 7 der Kulturförderungsrichtlinien die aus den jeweiligen Anlagen ersichtlichen Zuschüsse zu gewähren. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 21.06.2005 Seite 2 Der Antrag wird mit 7 Stimmen und 6 Enthaltungen angenommen. Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 6 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 21.06.2005 Seite 3