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Allgemeine Vorlage (Gewährung von Zuschüssen für investive Maßnahmen von Vereinen)

Daten

Kommune
Kall
Größe
14 kB
Datum
26.08.2008
Erstellt
19.11.09, 21:44
Aktualisiert
19.11.09, 21:44
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 96/2008 26.08.2008 FBL: SB: Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um x öffentliche Sitzung Herr Stoff Frau Kratz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. x Mittel verfügbar bei HHSt. 2.760.9870 + HAR über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch 5.550,-6.050,-- Euro Euro TOP 4 Gewährung von Zuschüssen für investive Maßnahmen von Vereinen Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, folgende Zuschüsse für investive Maßnahmen von Vereinen zu gewähren: 1. Dorfgemeinschaft Wallenthal 2.500,00 € 2. Musikverein Urft 1.250,00 € 3. Bürgerverein Sistig 1.050,00 € 4. Gartenbau- und Verschönerungsverein Steinfelderheistert 1.650,00 € Sachdarstellung: Im Haushaltsplan 2008 stehen entsprechend dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.09.2004 - TOP 4 - 5.550,00 € für die Bezuschussung investiver Maßnahmen von Vereinen (außer Sportvereinen) zur Verfügung. Ferner besteht noch ein Haushaltsausgaberest aus nicht verbrauchten Mitteln der Vorjahre in Höhe von 6.050,-€. Für die Verteilung der Mittel liegen z.Z. folgende Anträge vor, die als Anlage beigefügt sind: Vorlagen-Nr. 96/2008 lfd. Nr. Antragsteller Maßnahme voraussichtliche Kosten 2 Dorfgemeinschaft Wallenthal Musikverein Urft 3 Bürgerverein Sistig 4 Gartenbau- und Verschönerungsverein Steinfelderheistert 1 Seite 2 Austausch Heizung in der Dorfgemeinschaftshalle Austausch Fenster im Musik-/ Probehaus Neue Küchenzeile in der Bürgerhalle Wärmedämmputz am Dorfgemeinschaftshaus 7.446,03 € 2.500,00 € 3.200,00 € 5.000,00 € In der Vergangenheit wurden Zuschüsse - soweit Mittel ausreichend zur Verfügung standen - bis zu einem Drittel der Kosten, bei im Eigentum der Gemeinde stehenden Gebäuden bis zur Hälfte der Kosten gewährt. Ferner wurde berücksichtigt, ob Eigenleistungen erbracht wurden. Da ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, wird eine Zuschussbewilligung in Höhe von rd. einem Drittel der Kosten vorgeschlagen. Zum Antrag Nr. 2 wird eine höhere Förderung vorgeschlagen, da das Gebäude sich im Eigentum der Gemeinde befindet.