Daten
Kommune
Kall
Größe
14 kB
Datum
26.08.2008
Erstellt
19.11.09, 21:44
Aktualisiert
19.11.09, 21:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
96/2008
26.08.2008
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
x
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Frau Kratz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
x
Mittel verfügbar
bei HHSt. 2.760.9870
+ HAR
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
5.550,-6.050,--
Euro
Euro
TOP 4
Gewährung von Zuschüssen für investive Maßnahmen von Vereinen
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, folgende Zuschüsse für investive Maßnahmen von Vereinen zu gewähren:
1.
Dorfgemeinschaft Wallenthal
2.500,00 €
2.
Musikverein Urft
1.250,00 €
3.
Bürgerverein Sistig
1.050,00 €
4.
Gartenbau- und Verschönerungsverein Steinfelderheistert
1.650,00 €
Sachdarstellung:
Im Haushaltsplan 2008 stehen entsprechend dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.09.2004 - TOP 4 - 5.550,00 € für die Bezuschussung investiver Maßnahmen von Vereinen (außer Sportvereinen) zur Verfügung. Ferner besteht noch ein
Haushaltsausgaberest aus nicht verbrauchten Mitteln der Vorjahre in Höhe von 6.050,-€.
Für die Verteilung der Mittel liegen z.Z. folgende Anträge vor, die als Anlage beigefügt
sind:
Vorlagen-Nr. 96/2008
lfd.
Nr.
Antragsteller
Maßnahme
voraussichtliche
Kosten
2
Dorfgemeinschaft
Wallenthal
Musikverein Urft
3
Bürgerverein Sistig
4
Gartenbau- und
Verschönerungsverein
Steinfelderheistert
1
Seite 2
Austausch Heizung in der
Dorfgemeinschaftshalle
Austausch Fenster im Musik-/
Probehaus
Neue Küchenzeile in der
Bürgerhalle
Wärmedämmputz am
Dorfgemeinschaftshaus
7.446,03 €
2.500,00 €
3.200,00 €
5.000,00 €
In der Vergangenheit wurden Zuschüsse - soweit Mittel ausreichend zur Verfügung standen - bis zu einem Drittel der Kosten, bei im Eigentum der Gemeinde stehenden Gebäuden bis zur Hälfte der Kosten gewährt. Ferner wurde berücksichtigt, ob Eigenleistungen
erbracht wurden.
Da ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, wird eine Zuschussbewilligung in Höhe von
rd. einem Drittel der Kosten vorgeschlagen. Zum Antrag Nr. 2 wird eine höhere Förderung vorgeschlagen, da das Gebäude sich im Eigentum der Gemeinde befindet.