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Beschlusstext (Elternanteil bei der Beschaffung von Lernmitteln hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 21. August 2006)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,8 kB
Erstellt
19.10.10, 15:31
Aktualisiert
19.10.10, 15:31
Beschlusstext (Elternanteil bei der Beschaffung von Lernmitteln
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 21. August 2006) Beschlusstext (Elternanteil bei der Beschaffung von Lernmitteln
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 21. August 2006)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur @SITZNR.@ Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am Dienstag, den 19.09.2006. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: TOP Betreff 8. Elternanteil bei der Beschaffung von Lernmitteln hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 21. August 2006 21:35 Uhr Ausschussmitglied Coumanns hält die Benachteiligung von Langzeitarbeitslosen gegenüber Sozialhilfeempfängern für nicht hinnehmbar und fordert daher eine finanzielle Unterstützung der betroffenen Eltern. Ausschussmitglied Dr. Kippels verweist darauf, dass aufgrund der Missstände in der Arbeitsgemeinschaft Rhein-Erft eine, für eine Entscheidung grundsätzlich notwendige Datenerhebung, nicht möglich ist. Auch er befürwortet eine Gleichbehandlung dieser Personenkreise, spricht sich aber für eine private Initiative aus. Bürgermeister Koerdt und stellvertretender Fachbereichsleiter Brunken berichten über die mangelhafte Software der Bundesanstalt für Arbeit (A2LL) und die nicht vorhandene Bereitschaft der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg, entsprechende Daten zur Verfügung zu stellen. Ausschussmitglied Steinhäuser befragt die anwesenden Schulleiter, nach der Höhe des Elternanteils und der Anzahl der betroffenen Kinder. Die Schulleiter teilen hierzu mit, dass der Elternanteil in der Primarstufe 17 €, in der Sekundarstufe I bei rund 38 € und Sekundarstufe II bei rund 35 € liege. Betroffene Fälle die bekannt werden, seien in der Vergangenheit über die Fördervereine aufgefangen worden, wobei die Zahl äußerst gering sei. Ausschussmitglied Moll verweist - unter Hinblick des Vorschlages von Herrn Dr. Kippels - auf die positive Arbeit der Fördervereine. Da die Angelegenheit nicht entscheidungsreif ist unterblieb eine Abstimmung. Beschluss: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales beschließt, dass keine über die Regelung des § 96 Absatz 3 Satz 4 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen hinausgehende Entlastung eingeführt wird. Abstimmungsergebnis: Ohne Abstimmung Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 19.09.2006 Seite 2