Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (5.1Bauvoranfrage für die Errichtung von 5 Wohnhäusern mit max. je 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück Gemarkung Sötenich, Flur 4, Flurstück 114, gelegen in Sötenich, Rinner Straße)

Daten

Kommune
Kall
Größe
13 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
19.11.09, 21:44
Aktualisiert
19.11.09, 21:44
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (5.1Bauvoranfrage für die Errichtung  von 5 Wohnhäusern mit max. je 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück Gemarkung Sötenich, Flur 4, Flurstück 114, gelegen in Sötenich, Rinner Straße) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (5.1Bauvoranfrage für die Errichtung  von 5 Wohnhäusern mit max. je 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück Gemarkung Sötenich, Flur 4, Flurstück 114, gelegen in Sötenich, Rinner Straße)

öffnen download melden Dateigröße: 13 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 161/2009 24.11.2009 Federführung: Fachbereich FB III An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich Deckung erfolgt durch Euro TOP 5 5.1 Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen Bauvoranfrage für die Errichtung von 5 Wohnhäusern mit max. je 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück Gemarkung Sötenich, Flur 4, Flurstück 114, gelegen in Sötenich, Rinner Straße Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen wird gem. § 36 Abs. 1 BauGB erklärt. Sachdarstellung: Die Antragsteller beabsichtigen, aus dem Grundstück Gemarkung Sötenich, Flur 4, Flurstück 114, entlang der Rinner Straße, 5 Baugrundstücke in einer Größe von je 900 qm bis 960 qm zu parzellieren. Die Baugrundstücke sollen eine Tiefe von 45 m bis 48 m und eine Breite von ca. 20 m erhalten. Es ist vorgesehen, auf den Grundstücken Ein- oder Zweifamilienhäuser mit zugehörigen Garagen zu errichten. Aufgrund des zur Rinner Straße fallenden Geländes wird eine zweigeschossige Bebauung angestrebt. Die zu parzellierenden Flächen liegen im Außenbereich und zwar außerhalb der Festsetzungen eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB und außerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Sötenich gem. § 34 BauGB (Anlage 1) Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall aus dem Jahre 1973 ist die fragliche Grundstücksfläche an der Rinner Straße als „Gemischte Baufläche“ (M) ausgewiesen. Ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan ist als Anlage der Einladung beigefügt (Anlage 2). Seinerzeit befand sich auf der Fläche das Direktorenwohnhaus des Zementwerkes. Das Bauvorhaben ist somit nach § 35 Abs. 2 BauGB planungsrechtlich zu beurteilen. Vorlagen-Nr. 161/2009 Seite 2 Zur Erläuterung des Bauvorhabens werden Auszüge aus den Bauvorlagen der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt (Anlage 3). Da auf der gegenüberliegenden Seite bereits eine Bebauung vorhanden ist und die fragliche Grundstücksfläche im FNP der Gemeinde Kall als Gemischte Baufläche ausgewiesen ist, wurde in Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde eine Bauvoranfrage gestellt. Die Bauaufsichtsbehörde wird im Rahmen des Verfahrens die betroffenen Fachbehörden (z.B. Forstbehörde, Untere Landschaftsbehörde etc.) beteiligen. Eine Ortsbesichtigung ist vorgesehen.