Daten
Kommune
Kall
Größe
13 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
19.11.09, 21:44
Aktualisiert
19.11.09, 21:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
161/2009
24.11.2009
Federführung: Fachbereich FB III
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 5
5.1
Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen
Bauvoranfrage für die Errichtung von 5 Wohnhäusern mit max. je 2
Wohneinheiten auf dem Grundstück Gemarkung Sötenich, Flur 4, Flurstück
114, gelegen in Sötenich, Rinner Straße
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen wird gem. § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.
Sachdarstellung:
Die Antragsteller beabsichtigen, aus dem Grundstück Gemarkung Sötenich, Flur 4, Flurstück 114, entlang der Rinner Straße, 5 Baugrundstücke in einer Größe von je 900 qm
bis 960 qm zu parzellieren. Die Baugrundstücke sollen eine Tiefe von 45 m bis 48 m
und eine Breite von ca. 20 m erhalten.
Es ist vorgesehen, auf den Grundstücken Ein- oder Zweifamilienhäuser mit zugehörigen
Garagen zu errichten. Aufgrund des zur Rinner Straße fallenden Geländes wird eine
zweigeschossige Bebauung angestrebt.
Die zu parzellierenden Flächen liegen im Außenbereich und zwar außerhalb der Festsetzungen eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB und außerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Sötenich gem. § 34 BauGB (Anlage 1)
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall aus dem Jahre 1973 ist die fragliche Grundstücksfläche an der Rinner Straße als „Gemischte Baufläche“ (M) ausgewiesen. Ein
Auszug aus dem Flächennutzungsplan ist als Anlage der Einladung beigefügt (Anlage 2).
Seinerzeit befand sich auf der Fläche das Direktorenwohnhaus des Zementwerkes.
Das Bauvorhaben ist somit nach § 35 Abs. 2 BauGB planungsrechtlich zu beurteilen.
Vorlagen-Nr. 161/2009
Seite 2
Zur Erläuterung des Bauvorhabens werden Auszüge aus den Bauvorlagen der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt (Anlage 3).
Da auf der gegenüberliegenden Seite bereits eine Bebauung vorhanden ist und die fragliche Grundstücksfläche im FNP der Gemeinde Kall als Gemischte Baufläche ausgewiesen ist, wurde in Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde eine Bauvoranfrage gestellt.
Die Bauaufsichtsbehörde wird im Rahmen des Verfahrens die betroffenen Fachbehörden
(z.B. Forstbehörde, Untere Landschaftsbehörde etc.) beteiligen.
Eine Ortsbesichtigung ist vorgesehen.