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Ratsvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB a) Beschluss über die während des Bauleitplanverfahrens eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kall
Größe
15 kB
Erstellt
19.11.09, 21:44
Aktualisiert
19.11.09, 21:44
Ratsvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB 
a)	Beschluss über die während des Bauleitplanverfahrens eingegangenen Stellungnahmen
b)	Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Ratsvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB 
a)	Beschluss über die während des Bauleitplanverfahrens eingegangenen Stellungnahmen
b)	Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 47/2008 08.04.2008 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Kenntnisnahme Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 10 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB a) b) Beschluss über die während des Bauleitplanverfahrens eingegangenen Stellungnahmen Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Zu a) Die während des Bauleitplanverfahrens eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 1.04.2008 - TOP 5 - beschließt der Rat, den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen. Die diesbezüglich erstellte Listen (Anlage 2 und Anlage 3) sind Bestandteil des Beschlusses. Zu b) Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 1.04.2008 - TOP 5 - beschließt der Rat die 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und verabschiedet die Entscheidungsbegründung. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage 1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Vorlagen-Nr. 47/2008 Seite 2 Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 29. März 2007 - Punkt 10 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Anlass der Änderung ist ein Antrag des Investors, einen Teilbereich des bisherigen „Gewerbegebietes“ (GE-Gebiet) des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ in Mischgebiet (MI-Gebiet) umzuwandeln. Die Bebauungsplanänderung soll gem. § 13 a BauGB (2007) im sog. „beschleunigten Verfahren“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden. Gleichzeitig hat der Rat der Gemeinde Kall in der vorgenannten Sitzung die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB beschlossen. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ wurde in der Zeit vom 07. Mai bis einschließlich 08. Juni 2007 unterrichtet. Die Stellungnahme aus der Öffentlichkeit wurde dem Planungs-, Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 18.06.2007 - Punkt 4 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB eingegangene Stellungnahme ist als Anlage 3 beigefügt. In der vorgenannten Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses wurde gleichzeitig die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ unter der Voraussetzung, dass die Anfrage nach § 32 Landesplanungsgesetz (LPlG) an die Bezirksregierung Köln (Anpassung der Planung an die Ziele der Raumordnung) positiv beschieden wird, beschlossen. Mit Verfügung vom 04.10.2007 wurde von der Bezirksregierung Köln, Dezernat 62 (jetzt 32) bestätigt, dass gegen die Änderung des Bebauungsplanes keine landesplanerischen Bedenken bestehen. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 02. Januar bis einschließlich 05. Februar 2008 statt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17. Dezember 2007 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Seitens der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme zum Verfahren eingegangen. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung von den berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Stellungnahmen bzw. Abwägung der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 1.04.2008 - TOP 5 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. Eine Verkleinerung des Entwurfes zur Bebauungsplanänderung sowie die textlichen Festsetzungen und die Begründung waren der Einladung zu dieser Sitzung (Anlagen 4-6) beigefügt.