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Beschlusstext (Ergebnis der Integrierten Gesamtverkehrsplanung NRW)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
65 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 25.01.2006 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 3. Ergebnis der Integrierten Gesamtverkehrsplanung NRW D 40/2006 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Kreisausschuss Kreistag Z1 Z2 Z3 25.01.2006 22.03.2006 03.04.2006 Die Verwaltung erläutert die Dringlichkeitsvorlage 40/2006. Nach kurzer Diskussion erhält die Verwaltung folgende Aufträge: Die Straßenvorhaben - L 119, OU Euskirchen-Stotzheim bis Kreuzung L 11/K 51 24061 - L 194, Neubau Euskirchen bis Weilerswist, L 210 bis neue AS A61/L163 - L 11, Bes. BÜ Mechernich/Satzvey bei denen keine Einplanung nach IGVP NRW erfolgt ist, sollen einer erneuten Bewertung unterzogen werden. Bei der L 11 soll nicht auf die OU Satzvey verzichtet werden und somit die Bemerkung „Verzicht auf die OU Satzvey“ gestrichen werden. Ebenfalls soll für die Maßnahmen - Südspange Kall - Ortsumgehung Golbach eine neue Entscheidung und Bewertung herbeigeführt werden. Da diese Maßnahmen im IGVP Euskirchen Bestandteil der Erschließung Schleidener Tal sind, muss auf die regionale Bedeutung dieser Maßnahmen hingewiesen werden. Für das Straßenvorhaben - Ostring Mechernich soll seitens des Kreises ein Einplanungsantrag gestellt werden. Herr Schmitz (UWV) erhebt namens seiner Fraktion Bedenken gegen die Realisierung der Maßnahme Ostring zwischen der B 477 und der B 266 um Mechernich und Kommern. Da bei der Schienenstrecke - Düren – Euskirchen die Entlastung des Bahnknoten Köln keine Berücksichtigung gefunden hat, soll auch hier eine neue Bewertung erfolgen. Ebenfalls bei der Schienenstrecke - Kall – Schleiden ist eine Neubewertung herbeizuführen, da irrtümlich die Strecke Kall - Hellenthal bewertet wurde. Der Kreistag beschließt, Bedenken und Anregungen zur Einstu- -2fung über den Regionalrat in das Verfahren zur Erstellung der Bedarfspläne auf Grundlage der Bewertungsergebnisse der Integrierten Gesamtverkehrsplanung des Landes NordrheinWestfalen (IGVP NRW) und der Integrierten Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen zu einzelnen Straßen- und Schienenvorhaben unter Berücksichtigung der v.g. Ergänzungen einzubringen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)