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Beschlusstext (Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung - vom 14.10.2003 - Zweite Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,7 kB
Datum
16.11.2010
Erstellt
13.12.10, 17:55
Aktualisiert
13.12.10, 17:55
Beschlusstext (Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung - vom 14.10.2003
- Zweite Änderungssatzung) Beschlusstext (Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung - vom 14.10.2003
- Zweite Änderungssatzung)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 10. Sitzung des Rates am Dienstag, den 16.11.2010. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:25 Uhr TOP Betreff 5 Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung - vom 14.10.2003 - Zweite Änderungssatzung Herr Köhlen erklärt für die FWG-Fraktion, dass man hinsichtlich der vorgeschlagenen Regelung zur Wahlsichtwerbung keine rechtliche Grundlage erkennen könne und daher die Streichung dieses Paragraphen beantrage. Er weist darauf hin, dass man in der Sache den Landrat des Rhein-Erft-Kreises um Überprüfung gebeten habe. Zudem stellt er infrage, ob eine solche Regelung überhaupt notwendig sei. Herr Dr. Kippels führt aus, die Regelung solle grundsätzlich dazu beitragen, dass während eines Wahlkampfes nicht das ganze Stadtgebiet mit Wahlplakaten zugestellt werde. Frau Steinhäuser stellt fest, dass man den Antrag der FWG-Fraktion bezüglich der Streichung des Paragraphen zur Wahlsichtwerbung mittragen und somit gegen den Beschlussvorschlag stimmen werde. Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses die Änderung der §§ 5, 6 und 8 der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen Sondernutzungssatzung - entsprechend der Verwaltungsvorlage. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür Beschluss der Sitzung des Rates vom 16.11.2010 Seite 2