Daten
Kommune
Bedburg
Größe
9,4 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
16.12.10, 17:55
Aktualisiert
16.12.10, 17:55
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 4. Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses
am Dienstag, den 09.11.2010.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
21:00 Uhr
TOP
Betreff
11
Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an
öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung - vom 14.10.2003
- Zweite Änderungssatzung
Ausschussmitglied Dr. Kippels erläutert kurz den seitens der CDU Fraktion schriftlich
eingereichten Beschlussvorschlag. Hierbei gehe es insbesondere um die Aufnahme des
Plakatierverbotes in ausgewiesenen Straßenzügen bzw. Flächen.
Ausschussmitglied Mitter bittet unter § 5 Absatz 3 auch die historischen Lampen vor
Altkaster sowie auf dem Bedburger Marktplatz aufzunehmen.
Ausschussmitglied Spielmanns kritisiert die unter § 6 dargestellte Chancengleichheit, die
kleineren Fraktionen im Rat der Stadt Bedburg mehr Werbeflächen als der Fraktion der
FWG einräumt. Ratsmitglied Köhlen stellt klar, dass bei einer entsprechenden
Verabschiedung der Satzung die Kommunalaufsicht angerufen und eine Klage
eingereicht werde.
Ratsmitglied Zöphel verweist darauf, dass er sich für eine erheblich kleinere Zahl von
Wahlplakaten eingesetzt habe und bittet um Prüfung, ob Ausschlüsse von Straßenzügen
rechtlich zulässig sind.
Fachbereichsleiter Kramer erläutert zu den Fragen, dass das sogenannte abgestufte
Verfahren der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes entspricht und die hier
geregelten Plakate maximal die Größe DIN A0 haben können, da ansonsten Baurecht
betroffen sei. Auch weist er darauf hin, dass Plakatierungen an Bundes-, Landes- und
Kreisstraßen mangels Zuständigkeit hier nicht geregelt werden können. Betreffend der
Äußerungen der FWG-Fraktion verweist Kramer darauf, dass die Einführung der
abgestuften Chancengleichheit kein neuer Tatbestand der jetzt zu beratenden
Änderungssatzung sei; auch äußerst er seine Verwunderung über die Haltung der FWG,
da sie seinerzeit bei Aufnahme des Grundsatzes der abgestuften Chancengleichheit
zugestimmt habe.
Ausschussmitglied Brings fragt, ob ein Parteisignet an einem historischen Gebäude
- gemeint ist das Fraktionsschild der FDP an der Hauptstraße 24 - zulässig sei.
Beschluss:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg die
Änderung der §§ 5, 6 und 8 der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung - entsprechend der
Verwaltungsvorlage sowie folgenden Ergänzungen:
-
Verbot der Plakatierung von historischen Straßenlaternen im Stadtteil Kaster und
Bedburg ergänzt .
Verbot der Plakatierung in der Bedburger Innenstadt (beginnend Bahnübergang/
Lindenstraße, über die Graf-Salm-Straße, Friedrich-Wilhelm-Straße bis zum Kölner
Platz) Ausnahmen: mobile Werbeflächen Gewerbetreibender direkt vor ihrem
Geschäft, straßenüberquerende Werbebanner/ Transparente
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 6 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses vom 09.11.2010
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