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Beschlusstext (Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung - vom 14.10.2003 - Zweite Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
9,4 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
16.12.10, 17:55
Aktualisiert
16.12.10, 17:55
Beschlusstext (Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung - vom 14.10.2003
- Zweite Änderungssatzung) Beschlusstext (Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung - vom 14.10.2003
- Zweite Änderungssatzung)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 4. Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses am Dienstag, den 09.11.2010. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 21:00 Uhr TOP Betreff 11 Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung - vom 14.10.2003 - Zweite Änderungssatzung Ausschussmitglied Dr. Kippels erläutert kurz den seitens der CDU Fraktion schriftlich eingereichten Beschlussvorschlag. Hierbei gehe es insbesondere um die Aufnahme des Plakatierverbotes in ausgewiesenen Straßenzügen bzw. Flächen. Ausschussmitglied Mitter bittet unter § 5 Absatz 3 auch die historischen Lampen vor Altkaster sowie auf dem Bedburger Marktplatz aufzunehmen. Ausschussmitglied Spielmanns kritisiert die unter § 6 dargestellte Chancengleichheit, die kleineren Fraktionen im Rat der Stadt Bedburg mehr Werbeflächen als der Fraktion der FWG einräumt. Ratsmitglied Köhlen stellt klar, dass bei einer entsprechenden Verabschiedung der Satzung die Kommunalaufsicht angerufen und eine Klage eingereicht werde. Ratsmitglied Zöphel verweist darauf, dass er sich für eine erheblich kleinere Zahl von Wahlplakaten eingesetzt habe und bittet um Prüfung, ob Ausschlüsse von Straßenzügen rechtlich zulässig sind. Fachbereichsleiter Kramer erläutert zu den Fragen, dass das sogenannte abgestufte Verfahren der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes entspricht und die hier geregelten Plakate maximal die Größe DIN A0 haben können, da ansonsten Baurecht betroffen sei. Auch weist er darauf hin, dass Plakatierungen an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen mangels Zuständigkeit hier nicht geregelt werden können. Betreffend der Äußerungen der FWG-Fraktion verweist Kramer darauf, dass die Einführung der abgestuften Chancengleichheit kein neuer Tatbestand der jetzt zu beratenden Änderungssatzung sei; auch äußerst er seine Verwunderung über die Haltung der FWG, da sie seinerzeit bei Aufnahme des Grundsatzes der abgestuften Chancengleichheit zugestimmt habe. Ausschussmitglied Brings fragt, ob ein Parteisignet an einem historischen Gebäude - gemeint ist das Fraktionsschild der FDP an der Hauptstraße 24 - zulässig sei. Beschluss: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg die Änderung der §§ 5, 6 und 8 der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung - entsprechend der Verwaltungsvorlage sowie folgenden Ergänzungen: - Verbot der Plakatierung von historischen Straßenlaternen im Stadtteil Kaster und Bedburg ergänzt . Verbot der Plakatierung in der Bedburger Innenstadt (beginnend Bahnübergang/ Lindenstraße, über die Graf-Salm-Straße, Friedrich-Wilhelm-Straße bis zum Kölner Platz) Ausnahmen: mobile Werbeflächen Gewerbetreibender direkt vor ihrem Geschäft, straßenüberquerende Werbebanner/ Transparente Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 6 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses vom 09.11.2010 Seite 2