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Beschlusstext (Anregung vom 10.03.2006 gemäß § 21 KrO NRW hier: Verwendung des Gewinns der Kreissparkasse Euskirchen im Jahr 2005)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Anregung vom 10.03.2006 gemäß § 21 KrO NRW
hier: Verwendung des Gewinns der Kreissparkasse Euskirchen im Jahr 2005)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 8. Sitzung des Kreisausschusses am 31.05.2006 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 4. Anregung vom 10.03.2006 gemäß § 21 KrO NRW A 73/2006 hier: Verwendung des Gewinns der Kreissparkasse Euskirchen im Jahr 2005 Kreisausschuss 31.05.2006 Landrat Rosenke weist darauf hin, dass der Inhalt der Anregung falsch sei. Es gebe keine Kreissparkasse Köln-Bonn, die Höhe des Gewinns sei falsch und eine Abführung des Gewinns an die beteiligten Städte und Kreise habe nicht stattgefunden. In der nächsten Sitzung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Euskirchen müssten erst die nötigen Beschlüsse gefasst werden, den evtl. vorhandenen ausschüttungsfähigen Teil des Jahresüberschusses der Rücklage und ggf. den vorhandenen Stiftungen zuzuführen. Diese Beschlüsse entsprächen den zurzeit gültigen gesetzlichen Grundlagen. Eine Änderung des Sparkassengesetzes (§ 28) müsse abgewartet werden. Im Übrigen werde sich der Kreistag in der nächsten Sitzung nach den Sommerferien im September 2006 mit dieser Angelegenheit erneut befassen müssen. Der Kreisausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen ohne weitere Diskussion und ohne Beschlussfassung zur Anregung 73/2006 zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Ohne Abstimmung Z1