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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 9. Änderung - Teilgebiet an der Garsdorfer Straße - hier: Empfehlung für den Aufstellungsbeschluss )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
9,3 kB
Erstellt
07.01.11, 17:50
Aktualisiert
07.01.11, 17:50
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 9. Änderung 
- Teilgebiet an der Garsdorfer Straße -
hier: Empfehlung für den Aufstellungsbeschluss ) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 9. Änderung 
- Teilgebiet an der Garsdorfer Straße -
hier: Empfehlung für den Aufstellungsbeschluss )

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur. 25. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am Dienstag, den 25.11.2003. Sitzungsbeginn: 17:40 Uhr Sitzungsende: TOP Betreff 6. Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 9. Änderung - Teilgebiet an der Garsdorfer Straße hier: Empfehlung für den Aufstellungsbeschluss 18:40 Uhr Dr. Kippels führt aus, dass er den Antrag als sinnvoll erachtet, um kurzfristig neue Bauflächen in Bedburg Rath zur Verfügung zu stellen. Als Nebeneffekt entfällt die kostenaufwendige Pflege und Unterhaltung. Herr Druch sieht die Erschließung dieser Flächen ebenfalls positiv. Es ist jedoch im Verfahren abzuwarten, wie die Anwohner den Wegfall der Grünflächen sehen. Herr Klütsch führt aus, dass seinerzeit bereits Beschwerden der Anwohner über die Bäume in der Grünfläche vorgetragen worden sind. Ortsvorsteher Förster erklärt ebenfalls, dass die Anlieger mit dem Wegfall der Grünfläche aus den vg. Gründen einverstanden sind. Bürgermeister Harren führt aus, dass eine Bebauung nach seiner Kenntnis durch die Anwohner von Rath gewünscht ist und dies nicht zuletzt aus dem geringen Angebot an Bauflächen für Bedburg-Rath resultiert. Abhilfe kann geschaffen werden. Herr Fittschen erklärt, dass der Laubwurf nicht die Ursache für die Wegnahme bzw. Umnutzung der Flächen sein soll. Beschluss: Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den Aufstellungsbeschluss für die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Bedburg Rath gem. § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), für das Gebiet der Grünflächen nördlich der Garsdorfer Straße zu fassen. Wesentliches Planungsziel ist die bedarfsorientierte Inanspruchnahme innerörtlicher Freiflächen in der Ortslage Bedburg-Rath. Dies erfolgt durch Ausweisung überbaubarer Grundstücksflächen (WA II) in der zur Zeit als Grünfläche ausgewiesenen Flächen entlang der Garsdorfer Straße. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen vom 25.11.2003 Seite 2