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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 19/Kaster, Teilgebiet an der Schützendelle Antrag auf Errichtung eines Walmdaches mit einer Dachneigung von 35 ° auf dem Anwesen Schützendelle 56, 50181 Bedburg-Kaster)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Erstellt
07.01.11, 17:50
Aktualisiert
07.01.11, 17:50
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 19/Kaster, Teilgebiet an der Schützendelle
Antrag auf Errichtung eines Walmdaches mit einer Dachneigung von 35 ° auf dem Anwesen Schützendelle 56, 50181 Bedburg-Kaster) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 19/Kaster, Teilgebiet an der Schützendelle
Antrag auf Errichtung eines Walmdaches mit einer Dachneigung von 35 ° auf dem Anwesen Schützendelle 56, 50181 Bedburg-Kaster) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 19/Kaster, Teilgebiet an der Schützendelle
Antrag auf Errichtung eines Walmdaches mit einer Dachneigung von 35 ° auf dem Anwesen Schützendelle 56, 50181 Bedburg-Kaster)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur. 25. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am Dienstag, den 25.11.2003. Sitzungsbeginn: 17:40 Uhr Sitzungsende: 18:40 Uhr TOP Betreff 4. Bebauungsplan Nr. 19/Kaster, Teilgebiet an der Schützendelle Antrag auf Errichtung eines Walmdaches mit einer Dachneigung von 35 ° auf dem Anwesen Schützendelle 56, 50181 Bedburg-Kaster Dr. Kippels führt eingangs der Beratung aus, dass es sich hier um einen mächtigen Baukörper handelt und daher eine geringere Dachneigung bei Nichtausschöpfung des Höchstmaßes empfehlenswert ist. Herr Druch erklärt, dass sich die Nachbarn nicht immer vorstellen können, was auf sie zukommt. Vielleicht sollte man über 30° Dachneigung für alle nachdenken. Herr Klütsch führt seitens der Verwaltung aus, dass die Firsthöhe von der Gebäudebreite und zuletzt von der Dachneigung abhängig ist. Unterschiedliche Höhen sind möglich. Im vorliegenden Fall hat man seitens der Verwaltung den Ausnahmetatbestand der Satzung demgemäss ausgeschöpft, in dem man 35° als höchstmögliche Dachneigung im Wege der Ausnahme von der Gestaltungssatzung nicht entsprochen hat, um den First nicht unmaßstäblich hoch werden zu lassen; dies resultierend aus der Gebäudebreite. Dr. Kippels schlägt vor, den endgültigen Entwurf nochmals durch die Nachbarn abzeichnen zu lassen. Beschluss: Der Ausschuss für Planen und Bauen beschließt, dem Antrag auf Errichtung eines Walmdaches mit einer Dachneigung von 35 ° auf dem Anwesen Schützendelle 56 nicht zu entsprechen, um eine unmaßstäbliche Höhenentwicklung zu vermeiden. Abweichend vom Antrag beschließt der Ausschuss für Planen und Bauen, einer Befreiung für die Errichtung eines Walmdaches auf dem Anwesen Schützendelle 56 zuzustimmen und ferner einer Abweichung von den gestalterischen Festsetzungen für eine Dachneigung von höchstweise 30 ° zu entsprechen, sodass der grundsätzlichen Ausführung des Bauvorhabens nichts entgegensteht. Die endgültige Planung soll durch die Nachbarn nochmals unterschrieben werden. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen vom 25.11.2003 Seite 2 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen vom 25.11.2003 Seite 3