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Beschlusstext (Ehrenkodex für Kreistagsmitglieder hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Ehrenkodex für Kreistagsmitglieder
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Beschlusstext (Ehrenkodex für Kreistagsmitglieder
hier: Antrag der SPD-Fraktion)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 7. Sitzung des Kreisausschusses am 22.03.2006 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 3. Ehrenkodex für Kreistagsmitglieder hier: Antrag der SPD-Fraktion Kreisausschuss Kreistag A 56/2006 22.03.2006 03.04.2006 Unter Bezugnahme auf den Inhalt des Antrages 56/2006 der SPD-Fraktion hält es Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion für erforderlich, einen Ehrenkodex der Mitglieder des Kreistages des Kreises Euskirchen zu erlassen. Dabei habe sich die SPD-Fraktion von einem inhaltlich ähnlichen Antrag des Rates der Stadt Köln leiten lassen. Der Kreistag des Kreises Euskirchen sollte mit dem Ehrenkodex dokumentieren, dass seine Mitglieder nichts zu verbergen hätten und sich auch einer Kontrolle durch die Öffentlichkeit stellen würden. Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke unterstützt in seinen Ausführungen den Antrag der SPD-Fraktion, auch wenn der Antrag inhaltlich im Einzelnen noch überarbeitet werden müsste. Auch die UWV-Fraktion unterstützt nach den Worten des Fraktionsvorsitzenden Troschke den Antrag inhaltlich voll und ganz. Allerdings habe er Bedenken, dass es bei einer bloßen Willensbekundung bleiben könnte. Wenn die innere moralische Einstellung nicht stimme, nütze auch ein Ehrenkodex nichts. FDP-Fraktionsvorsitzender Reiff schlägt vor, anstelle eines von jedem Kreistagsmitglied zu unterzeichnenden Ehrenkodex eine gemeinsame Resolution des Kreistages zu verabschieden. Im Namen der CDU-Fraktion lehnen insbesondere die Sprecher Dr. Pesch und Kolvenbach den Antrag der SPD-Fraktion und somit den Erlass eines Ehrenkodexes ab. Auch der Vorschlag der FDP-Fraktion auf Erlass einer gemeinsamen Resolution des Kreistages wird nicht unterstützt. Nach Auffassung der CDU-Fraktion werden alle Fragen, die in dem Ehrenkodex angesprochen werden, bereits durch gesetzliche Vorschriften geregelt (z. B. Korruptionsbekämpfungsgesetz, Kreisordnung in Verbindung mit den Vorschriften der Gemeindeordnung, Hauptsatzung, Geschäftsordnung). Wer gegen diese gesetzlichen Maßnahmen verstoßen wolle, ließe sich auch durch einen Ehrenkodex davon nicht abhalten. Zusammenfassend gebe es keinen Regelungsbedarf. Unnötig sei auch ein weiteres Gremium mit nur beratender Funktion, wie es Z1 Z2 -2der von der SPD-Fraktion vorgeschlagene Ehrenrat darstelle. SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz und Kreisausschussmitglied Hans Schmitz (SPD) erwidern darauf hin, dass im Falle einer Ablehnung eine fatale Außenwirkung entstehen könne. Damit schüre man gerade den Verdacht, dass man etwas zu verbergen habe. Es sei richtig, dass der Ehrenkodex inhaltlich teilweise bereits in Gesetzen geregelt sei. Nicht eindeutig gesetzlich geregelt sei aber z. B. das Verhalten bei Geldspenden und sonstigen Vorteilen, bei Reisen und bei anderen Einladungen (siehe Ziff. 5, 6 und 7 der Präambel des Antrages 56/2006). Nach kurzer Aussprache schlägt daraufhin Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) vor, in Abänderung des Antrages der SPD-Fraktion die Hauptsatzung des Kreises Euskirchen (und ggf. die Geschäftsordnung des Kreistages) im erforderlichen Umfang zu ändern bzw. zu ergänzen. Er bietet allen Fraktionen dazu entsprechende Gespräche an, um möglichst bis zur Sitzung des Kreistages eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Landrat Rosenke stellt fest, dass aus der Diskussion erkennbar sei, dass alle Fraktionen aufeinander zugehen wollen. SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz unterstützt den Vorschlag der CDU-Fraktion. Nach weiterer Konkretisierung durch Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) beschließt der Kreisausschuss, je einen Vertreter/eine Vertreterin pro Fraktion zu benennen. Diese interfraktionelle Runde soll bis zur Sitzung des Kreistages am 03.04.2006 Regelungen zur Änderung der Hauptsatzung und ggf. der Geschäftsordnung erarbeiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)