Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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55 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 7. Sitzung des Kreisausschusses am 22.03.2006 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 3.
Ehrenkodex für Kreistagsmitglieder
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Kreisausschuss
Kreistag
A 56/2006
22.03.2006
03.04.2006
Unter Bezugnahme auf den Inhalt des Antrages 56/2006 der
SPD-Fraktion hält es Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz vor
dem Hintergrund der aktuellen Diskussion für erforderlich, einen
Ehrenkodex der Mitglieder des Kreistages des Kreises Euskirchen zu erlassen. Dabei habe sich die SPD-Fraktion von einem
inhaltlich ähnlichen Antrag des Rates der Stadt Köln leiten lassen. Der Kreistag des Kreises Euskirchen sollte mit dem Ehrenkodex dokumentieren, dass seine Mitglieder nichts zu verbergen hätten und sich auch einer Kontrolle durch die Öffentlichkeit stellen würden.
Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke unterstützt in seinen
Ausführungen den Antrag der SPD-Fraktion, auch wenn der
Antrag inhaltlich im Einzelnen noch überarbeitet werden müsste.
Auch die UWV-Fraktion unterstützt nach den Worten des Fraktionsvorsitzenden Troschke den Antrag inhaltlich voll und ganz.
Allerdings habe er Bedenken, dass es bei einer bloßen Willensbekundung bleiben könnte. Wenn die innere moralische
Einstellung nicht stimme, nütze auch ein Ehrenkodex nichts.
FDP-Fraktionsvorsitzender Reiff schlägt vor, anstelle eines von
jedem Kreistagsmitglied zu unterzeichnenden Ehrenkodex eine
gemeinsame Resolution des Kreistages zu verabschieden.
Im Namen der CDU-Fraktion lehnen insbesondere die Sprecher
Dr. Pesch und Kolvenbach den Antrag der SPD-Fraktion und
somit den Erlass eines Ehrenkodexes ab. Auch der Vorschlag
der FDP-Fraktion auf Erlass einer gemeinsamen Resolution des
Kreistages wird nicht unterstützt.
Nach Auffassung der CDU-Fraktion werden alle Fragen, die in
dem Ehrenkodex angesprochen werden, bereits durch gesetzliche Vorschriften geregelt (z. B. Korruptionsbekämpfungsgesetz, Kreisordnung in Verbindung mit den Vorschriften der Gemeindeordnung, Hauptsatzung, Geschäftsordnung). Wer gegen
diese gesetzlichen Maßnahmen verstoßen wolle, ließe sich
auch durch einen Ehrenkodex davon nicht abhalten. Zusammenfassend gebe es keinen Regelungsbedarf. Unnötig sei
auch ein weiteres Gremium mit nur beratender Funktion, wie es
Z1
Z2
-2der von der SPD-Fraktion vorgeschlagene Ehrenrat darstelle.
SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz und Kreisausschussmitglied Hans Schmitz (SPD) erwidern darauf hin, dass im Falle
einer Ablehnung eine fatale Außenwirkung entstehen könne.
Damit schüre man gerade den Verdacht, dass man etwas zu
verbergen habe. Es sei richtig, dass der Ehrenkodex inhaltlich
teilweise bereits in Gesetzen geregelt sei. Nicht eindeutig gesetzlich geregelt sei aber z. B. das Verhalten bei Geldspenden
und sonstigen Vorteilen, bei Reisen und bei anderen Einladungen (siehe Ziff. 5, 6 und 7 der Präambel des Antrages 56/2006).
Nach kurzer Aussprache schlägt daraufhin Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) vor, in Abänderung des Antrages der
SPD-Fraktion die Hauptsatzung des Kreises Euskirchen (und
ggf. die Geschäftsordnung des Kreistages) im erforderlichen
Umfang zu ändern bzw. zu ergänzen.
Er bietet allen Fraktionen dazu entsprechende Gespräche an,
um möglichst bis zur Sitzung des Kreistages eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.
Landrat Rosenke stellt fest, dass aus der Diskussion erkennbar
sei, dass alle Fraktionen aufeinander zugehen wollen.
SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz unterstützt den Vorschlag der CDU-Fraktion. Nach weiterer Konkretisierung durch
Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) beschließt der
Kreisausschuss, je einen Vertreter/eine Vertreterin pro Fraktion
zu benennen. Diese interfraktionelle Runde soll bis zur Sitzung
des Kreistages am 03.04.2006 Regelungen zur Änderung der
Hauptsatzung und ggf. der Geschäftsordnung erarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)