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Beschlusstext (Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
51 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 7. Sitzung des Kreisausschusses am 22.03.2006 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 9. Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH V 200/2006 Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Kreisausschuss Kreistag 13.03.2006 Z1 22.03.2006 03.04.2006 Z2 Z3 Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 200/2006 unter Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vom 13.03.2006 (Z 1/V 200/2006) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: 1. Der Kreis Euskirchen übernimmt zugunsten der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM) eine Ausfallbürgschaft bis zu einem Höchstbetrag von 3.076.800 €. Die Bürgschaft ist zur Kreditsicherung und Erlangung besserer Zinskonditionen bei der Finanzierung im Rahmen der Errichtung eines Ärzte- und Apothekenhauses am Kreiskrankenhaus Mechernich bestimmt. Die Bürgschaft ist auf die Laufzeit des Darlehens befristet. 2. Für die Übernahme der Bürgschaft erhebt der Kreis eine einmalige Bürgschaftsprovision. Diese beträgt 0,55 % des vom Kreis verbürgten Betrages, also 16.922,40 €, und ist zahlbar binnen eines Monates nach Aushändigung der Urkunde. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)