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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath, "Gommershovener Weg" Hier: a) Abwägung über die im Wege der einzelnen Beteiligungsverfahren nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 und § 13 Abs. 2 Nr. 3 sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,5 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
20.01.11, 17:50
Aktualisiert
20.01.11, 17:50
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath, "Gommershovener Weg"
Hier:
a) Abwägung über die im Wege der einzelnen Beteiligungsverfahren nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 und § 13 Abs. 2 Nr. 3 sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 11. Sitzung des Rates am Dienstag, den 14.12.2010. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 18:45 Uhr TOP Betreff 23 Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath, "Gommershovener Weg" Hier: a) Abwägung über die im Wege der einzelnen Beteiligungsverfahren nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 und § 13 Abs. 2 Nr. 3 sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB Beschluss: zu a) Der Rat der Stadt Bedburg führt über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB, der eingeschränkten Beteiligung der von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange / Behörden gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 (1. Halbsatz) BauGB sowie der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eine Abwägung durch und fasst hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der Abwägungslisten (Anlage A lfd. Nrn. 1 – 13; Anlage B lfd. Nrn. 1 – 7). Die Abwägungslisten sind der Niederschrift als Anlage 14 beigefügt. zu b) Der Rat fasst für den Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath nebst Begründung sowie den dazugehörigen Anlagen den Satzungsbeschluss (Anlage 15 der Niederschrift) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) und beauftragt den Bürgermeister, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises zu veröffentlichen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)