Daten
Kommune
Bedburg
Größe
7,1 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
20.01.11, 17:50
Aktualisiert
20.01.11, 17:50
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 11. Sitzung des Rates
am Dienstag, den 14.12.2010.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
18:45 Uhr
TOP
Betreff
19
Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von
Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern,
ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen
- Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2011
- Beratung und Beschlussfassung der vierten Änderungssatzung
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses
a) die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung der
Benutzungsgebühren für Übergangsheime in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr
2011 und
b) die vierte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und
Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern,
ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen vom
19.12.2006.
Die Satzung ist der Niederschrift als Anlage 8 beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)