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Beschlusstext (Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen - Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2011 - Beratung und Beschlussfassung der vierten Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,1 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
20.01.11, 17:50
Aktualisiert
20.01.11, 17:50
Beschlusstext (Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen 

- Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2011
- Beratung und Beschlussfassung der vierten Änderungssatzung)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 11. Sitzung des Rates am Dienstag, den 14.12.2010. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 18:45 Uhr TOP Betreff 19 Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen - Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2011 - Beratung und Beschlussfassung der vierten Änderungssatzung Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses a) die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung der Benutzungsgebühren für Übergangsheime in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2011 und b) die vierte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen vom 19.12.2006. Die Satzung ist der Niederschrift als Anlage 8 beigefügt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)