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Beschlusstext (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 29. Änderung – Bedburger Höfe – Nachhaltiges Stadtquartier an der Erft – hier: a) Vorberatung über die im Rahmen frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie im Rahmen der erneuten, eingeschränkten Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangen Stellungnahmen. b) Empfehlung zur Fassung des abschließenden Beschlusses gemäß § 6 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,1 kB
Datum
21.06.2011
Erstellt
21.07.11, 18:00
Aktualisiert
21.07.11, 18:00
Beschlusstext (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 29. Änderung
– Bedburger Höfe – Nachhaltiges Stadtquartier an der Erft – 
hier:
a) Vorberatung über die im Rahmen frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie im Rahmen der erneuten, eingeschränkten Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangen Stellungnahmen.

b) Empfehlung zur Fassung des abschließenden Beschlusses gemäß § 6 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 9. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 21.06.2011. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:00 Uhr TOP Betreff 10 Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 29. Änderung – Bedburger Höfe – Nachhaltiges Stadtquartier an der Erft – hier: a) Vorberatung über die im Rahmen frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie im Rahmen der erneuten, eingeschränkten Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangen Stellungnahmen. b) Empfehlung zur Fassung des abschließenden Beschlusses gemäß § 6 BauGB Beschluss: Zu a): Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, die im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie im Rahmen der erneuten, eingeschränkten Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der Abwägungsliste – Anlage A zu fassen. Zu b): Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den abschließenden Beschluss zur 29. Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 BauGB zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, die Unterlagen zwecks Genehmigung der Bezirksregierung Köln zuzuleiten. Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)