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Beschlußtext (Änderung der Vergnügungssteuersatzung in Anpassung an die neue Rechtsprechung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,3 kB
Datum
26.10.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Beschlußtext (Änderung der Vergnügungssteuersatzung in Anpassung an die neue Rechtsprechung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 26.10.2006: 5. Änderung der Vergnügungssteuersatzung in Anpassung an die neue Rechtsprechung Eingangs erläutert BM Schemmel anhand der Vorlage die Notwendigkeit der Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Leopoldshöhe. Die Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Leopoldshöhe besteuert Spielautomaten in Spielhallen und Gastwirtschaften nach der Anzahl der Apparate, d. h. nach der Stückzahl. Die Zulässigkeit des Stückzahlmaßstabs bei Spielapparaten mit Gewinnmöglichkeiten ist jedoch durch das Bundesverwaltungsgericht stark eingeschränkt worden. Aus diesem Grund bestehe nunmehr Handlungsbedarf, so BM Schemmel abschließend. Sowohl AM Fiedler für die CDU-Fraktion als auch AM Puchert-Blöbaum für die SPD-Fraktion stimmen dem Vorschlag der Verwaltung sodann ohne weitere Aussprache zu. Beschluss: Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Gemeinderat, die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde Leopoldshöhe (Vergnügungssteuersatzung) gemäß dem vorgelegten Entwurf zu beschließen (Drucksache 133/2006). Beratungsergebnis: - einstimmig -