Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,3 kB
Datum
26.10.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2004/2009)
am 26.10.2006:
5.
Änderung der Vergnügungssteuersatzung in Anpassung an die neue Rechtsprechung
Eingangs erläutert BM Schemmel anhand der Vorlage die Notwendigkeit der Änderung der
Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Leopoldshöhe. Die Vergnügungssteuersatzung der
Gemeinde Leopoldshöhe besteuert Spielautomaten in Spielhallen und Gastwirtschaften nach der
Anzahl der Apparate, d. h. nach der Stückzahl. Die Zulässigkeit des Stückzahlmaßstabs bei
Spielapparaten mit Gewinnmöglichkeiten ist jedoch durch das Bundesverwaltungsgericht stark
eingeschränkt worden. Aus diesem Grund bestehe nunmehr Handlungsbedarf, so BM Schemmel
abschließend.
Sowohl AM Fiedler für die CDU-Fraktion als auch AM Puchert-Blöbaum für die SPD-Fraktion stimmen
dem Vorschlag der Verwaltung sodann ohne weitere Aussprache zu.
Beschluss:
Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem
Gemeinderat, die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der
Gemeinde Leopoldshöhe (Vergnügungssteuersatzung) gemäß dem vorgelegten Entwurf zu
beschließen (Drucksache 133/2006).
Beratungsergebnis:
- einstimmig -