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Beschlusstext (Offene Kinder- und Jugendarbeit hier: Vertragliche Zielvereinbarungen und Leitziele des kommunalen Jugendförderplanes)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Offene Kinder- und Jugendarbeit
hier: Vertragliche Zielvereinbarungen und Leitziele des kommunalen Jugendförderplanes)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 01.12.2005 im Sitzungssaal II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 4. Offene Kinder- und Jugendarbeit hier: Vertragliche Zielvereinbarungen und Leitziele des kommunalen Jugendförderplanes V 160/2005 Jugendhilfeausschuss Z1 01.12.2005 Der Vorsitzende verweist auf die veränderte Tischvorlage der konzeptionellen Ausgestaltung der Offenen Jugendarbeit im Kreis Euskirchen und trägt die Veränderungen vor. Herr Pühringer schlägt vor, diese Konzeption in der Arbeitsgemeinschaft § 78 KJHG beraten zu lassen und die Ergebnisse dem Jugendhilfeausschuss bekanntzugeben. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Weiterhin frag er an, wann seitens des Kreises bezüglich der Finanzierung der hauptamtlichen Fachkräfte bis zum 31.12.2009 eine Förderzusage erfolgt. Die Verwaltung erklärt, dass diese Frage im Rahmen des Beschlusses eines Kinder- und Jugendförderplanes für den Kreis Euskirchen in 2006 entschieden wird. Nach einer weiteren Diskussion fasst der Jugendhilfeausschuss folgenden Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die dieser Niederschrift beigefügte geänderte bzw. ergänzte konzeptionelle Ausgestaltung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Euskirchen für den Zeitraum vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2009. Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)