Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 01.12.2005 im Sitzungssaal
II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 4.
Offene Kinder- und Jugendarbeit
hier: Vertragliche Zielvereinbarungen und Leitziele des
kommunalen Jugendförderplanes
V 160/2005
Jugendhilfeausschuss
Z1
01.12.2005
Der Vorsitzende verweist auf die veränderte Tischvorlage der
konzeptionellen Ausgestaltung der Offenen Jugendarbeit im
Kreis Euskirchen und trägt die Veränderungen vor. Herr Pühringer schlägt vor, diese Konzeption in der Arbeitsgemeinschaft
§ 78 KJHG beraten zu lassen und die Ergebnisse dem Jugendhilfeausschuss bekanntzugeben. Hiergegen erhebt sich kein
Widerspruch.
Weiterhin frag er an, wann seitens des Kreises bezüglich der
Finanzierung der hauptamtlichen
Fachkräfte bis zum 31.12.2009 eine Förderzusage erfolgt.
Die Verwaltung erklärt, dass diese Frage im Rahmen des Beschlusses eines Kinder- und Jugendförderplanes für den Kreis
Euskirchen in 2006 entschieden wird.
Nach einer weiteren Diskussion fasst der Jugendhilfeausschuss
folgenden Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die dieser Niederschrift
beigefügte geänderte bzw.
ergänzte konzeptionelle Ausgestaltung der Offenen Kinder- und
Jugendarbeit im Kreis Euskirchen für den Zeitraum vom
01.01.2007 bis zum 31.12.2009.
Abstimmungsergebnis:
12 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)