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Beschlusstext (Personalbemessung in offenen Jugendeinrichtungen im Jahre 2006)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
59 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 01.09.2005 im Sitzungssaal II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 6. Personalbemessung in offenen Jugendeinrichtungen im Jahre 2006 V 115/2005 Jugendhilfeausschuss Z1 01.09.2005 Die Tagesordnungspunkte werden im Zusammenhang beraten. Die Verwaltung verweist auf die vorliegende Beschlussempfehlung. Die einzelnen Antragsteller haben Gelegenheit, ihre Anträge zu begründen. Herr Ronig beantragt namens der CDU-Fraktion, die Personalbemessung für die Gemeinde Weilerswist auf 0,75 Stelle anzuheben. Für das Stadtgebiet Zülpich werden ebenfalls 0,75 Stelle anerkannt. Es bleibt der Vereinbarung der Stadt und der Ev. Kirchengemeinde überlassen, wer die zusätzliche Förderung erhält. Der Stellenanteil für die Kath. Kirchengemeinde Hellenthal wird auf 0,3 Stelle angehoben. Für eine Übergangszeit (01.01. – 01.10.2006) haben die Träger die Gelegenheit, mit der Abt. Jugend und Familie • eine inhaltliche Ausgestaltung der offenen Jugendarbeit in Anlehnung an den Kinderund Jugendförderplan zu entwickeln, • für jede Einrichtung Zielvorgaben und deren Überprüfung unter Berücksichtigung der sozialräumlichen Gegebenheiten schriftlich zu vereinbaren und • eine Fortschreibung sicherzustellen. Ein Beschluss der Richtlinien für die Förderung der offenen Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften erfolgt nach Abschluss der Übergangszeit. Die derzeit geltenden Richtlinien bleiben bis zur Neufassung in Kraft. Die AG § 78 (Jugendarbeit..........) ist an dem Prozess zu beteiligen. Eine abschließende Bewertung der Ergebnisse bleibt der Beratung bzw. Beschlussfassung durch den JHA vorbehalten. Im übrigen soll es bei der durch die Verwaltung vorgeschlagene Personalbemessung bleiben. Herr Kindler beantragt namens der FDP-Fraktion die derzeitige -2Förderung auch für das Jahr 2006 zu belassen und den Wirksamkeitsdialog zu überarbeiten. Frau Mende regt an, die Stellen in Houverath, Kommern, Hellenthal und Zülpich beizubehalten. Nach einer weiteren Diskussion stellt der Vorsitzende die einzelnen Anträge zur Abstimmung: a) Der Antrag der SPD-Fraktion (A 40/2005) wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen 8 Gegenstimmen 2 Stimmenthaltungen b) Der Antrag der UWV-Fraktion (A 42/2005) wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis: 1 Ja-Stimme 11 Gegenstimmen 1 Stimmenthaltung c) Der Antrag der FDP-Fraktion wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis: 1 Ja-Stimme 9 Gegenstimmen 3 Stimmenthaltungen d) Dem Antrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen 4 Gegenstimmen 1 Stimmenthaltung Herr Funken nimmt an der Beratung und Beschlussfassung wegen Befangenheit nicht teil. Frau Mende nimmt an der Beschlussfassung nicht teil, da der Kreistag sie noch nicht formell als Mitglied des Jugendhilfeausschusses gewählt hat. Die Tagesordnungspunkte 6, 6.1 und 6.2 (A 42/2005) werden im Zusammenhang beraten. Die Verwaltung verweist auf die vorliegende Beschlussempfehlung. Die einzelnen Antragsteller haben Gelegenheit, ihre Anträge zu begründen. Herr Ronig beantragt namens der CDU-Fraktion, die Personalbemessung für die Gemeinde Weilerswist auf 0,75 Stelle anzuheben. Für das Stadtgebiet Zülpich werden ebenfalls 0,75 Stelle anerkannt. Es bleibt der Vereinbarung der Stadt und der Ev. Kirchengemeinde überlassen, wer die zusätzliche Förderung erhält. Der Stellenanteil für die Kath. Kirchengemeinde Hellenthal wird auf 0,3 Stelle angehoben. Für eine Übergangszeit (01.01. – 01.10.2006) haben die Träger die Gelegenheit, mit der Abt. Jugend und Familie -3• eine inhaltliche Ausgestaltung der offenen Jugendarbeit in Anlehnung an den Kinderund Jugendförderplan zu entwickeln, • für jede Einrichtung Zielvorgaben und deren Überprüfung unter Berücksichtigung der sozialräumlichen Gegebenheiten schriftlich zu vereinbaren und • eine Fortschreibung sicherzustellen. Ein Beschluss der Richtlinien für die Förderung der offenen Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften erfolgt nach Abschluss der Übergangszeit. Die derzeit geltenden Richtlinien bleiben bis zur Neufassung in Kraft. Die AG § 78 (Jugendarbeit..........) ist an dem Prozess zu beteiligen. Eine abschließende Bewertung der Ergebnisse bleibt der Beratung bzw. Beschlussfassung durch den JHA vorbehalten. Im übrigen soll es bei der durch die Verwaltung vorgeschlagenen Personalbemessung bleiben. Herr Kindler beantragt namens der FDP-Fraktion die derzeitige Förderung auch für das Jahr 2006 zu belassen und den Wirksamkeitsdialog zu überarbeiten. Frau Mende regt an, die Stellen in Houverath, Kommern, Hellenthal und Zülpich beizubehalten. Nach einer weiteren Diskussion stellt der Vorsitzende die einzelnen Anträge zur Abstimmung: a) Der Antrag der SPD-Fraktion (A 40/2005) wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen 8 Gegenstimmen 2 Stimmenthaltungen b) Der Antrag der UWV-Fraktion (A 42/2005) wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis: 1 Ja-Stimme 11 Gegenstimmen 1 Stimmenthaltung c) Der Antrag der FDP-Fraktion wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis: 1 Ja-Stimme 9 Gegenstimmen 3 Stimmenthaltungen d) Dem Antrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen 4 Gegenstimmen -41 Stimmenthaltung Herr Funken nimmt an der Beratung und Beschlussfassung wegen Befangenheit nicht teil. Frau Mende nimmt an der Beschlussfassung nicht teil, da der Kreistag sie noch nicht formell als Mitglied des Jugendhilfeausschusses gewählt hat. Abstimmungsergebnis: