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Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 01.09.2005 im Sitzungssaal
II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 6.
Personalbemessung in offenen Jugendeinrichtungen im
Jahre 2006
V 115/2005
Jugendhilfeausschuss
Z1
01.09.2005
Die Tagesordnungspunkte werden im Zusammenhang beraten.
Die Verwaltung verweist auf die vorliegende Beschlussempfehlung. Die einzelnen Antragsteller haben Gelegenheit, ihre Anträge zu begründen.
Herr Ronig beantragt namens der CDU-Fraktion, die Personalbemessung für die Gemeinde Weilerswist auf 0,75 Stelle anzuheben. Für das Stadtgebiet Zülpich werden ebenfalls
0,75 Stelle anerkannt. Es bleibt der Vereinbarung der Stadt und
der Ev. Kirchengemeinde
überlassen, wer die zusätzliche Förderung erhält.
Der Stellenanteil für die Kath. Kirchengemeinde Hellenthal wird
auf 0,3 Stelle angehoben.
Für eine Übergangszeit (01.01. – 01.10.2006) haben die Träger
die Gelegenheit, mit der Abt.
Jugend und Familie
•
eine inhaltliche Ausgestaltung der offenen Jugendarbeit
in Anlehnung an den Kinderund Jugendförderplan zu entwickeln,
•
für jede Einrichtung Zielvorgaben und deren Überprüfung unter Berücksichtigung der
sozialräumlichen Gegebenheiten schriftlich zu vereinbaren und
•
eine Fortschreibung sicherzustellen.
Ein Beschluss der Richtlinien für die Förderung der offenen
Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften erfolgt
nach Abschluss der Übergangszeit. Die derzeit geltenden
Richtlinien bleiben bis zur Neufassung in Kraft.
Die AG § 78 (Jugendarbeit..........) ist an dem Prozess zu beteiligen.
Eine abschließende Bewertung der Ergebnisse bleibt der Beratung bzw. Beschlussfassung durch den JHA vorbehalten. Im
übrigen soll es bei der durch die Verwaltung vorgeschlagene
Personalbemessung bleiben.
Herr Kindler beantragt namens der FDP-Fraktion die derzeitige
-2Förderung auch für das Jahr 2006 zu belassen und den Wirksamkeitsdialog zu überarbeiten.
Frau Mende regt an, die Stellen in Houverath, Kommern, Hellenthal und Zülpich beizubehalten.
Nach einer weiteren Diskussion stellt der Vorsitzende die einzelnen Anträge zur Abstimmung:
a) Der Antrag der SPD-Fraktion (A 40/2005) wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
3 Ja-Stimmen
8 Gegenstimmen
2 Stimmenthaltungen
b) Der Antrag der UWV-Fraktion (A 42/2005) wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
1 Ja-Stimme
11 Gegenstimmen
1 Stimmenthaltung
c) Der Antrag der FDP-Fraktion wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
1 Ja-Stimme
9 Gegenstimmen
3 Stimmenthaltungen
d) Dem Antrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen
4 Gegenstimmen
1 Stimmenthaltung
Herr Funken nimmt an der Beratung und Beschlussfassung
wegen Befangenheit nicht teil.
Frau Mende nimmt an der Beschlussfassung nicht teil, da der
Kreistag sie noch nicht formell als Mitglied des Jugendhilfeausschusses gewählt hat.
Die Tagesordnungspunkte 6, 6.1 und 6.2 (A 42/2005) werden
im Zusammenhang beraten. Die Verwaltung verweist auf die
vorliegende Beschlussempfehlung. Die einzelnen Antragsteller
haben Gelegenheit, ihre Anträge zu begründen.
Herr Ronig beantragt namens der CDU-Fraktion, die Personalbemessung für die Gemeinde Weilerswist auf 0,75 Stelle anzuheben. Für das Stadtgebiet Zülpich werden ebenfalls
0,75 Stelle anerkannt. Es bleibt der Vereinbarung der Stadt und
der Ev. Kirchengemeinde
überlassen, wer die zusätzliche Förderung erhält.
Der Stellenanteil für die Kath. Kirchengemeinde Hellenthal wird
auf 0,3 Stelle angehoben.
Für eine Übergangszeit (01.01. – 01.10.2006) haben die Träger
die Gelegenheit, mit der Abt.
Jugend und Familie
-3•
eine inhaltliche Ausgestaltung der offenen Jugendarbeit
in Anlehnung an den Kinderund Jugendförderplan zu entwickeln,
•
für jede Einrichtung Zielvorgaben und deren Überprüfung unter Berücksichtigung der
sozialräumlichen Gegebenheiten schriftlich zu vereinbaren und
•
eine Fortschreibung sicherzustellen.
Ein Beschluss der Richtlinien für die Förderung der offenen
Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften erfolgt
nach Abschluss der Übergangszeit. Die derzeit geltenden
Richtlinien bleiben bis zur Neufassung in Kraft.
Die AG § 78 (Jugendarbeit..........) ist an dem Prozess zu beteiligen.
Eine abschließende Bewertung der Ergebnisse bleibt der Beratung bzw. Beschlussfassung durch den JHA vorbehalten. Im
übrigen soll es bei der durch die Verwaltung vorgeschlagenen
Personalbemessung bleiben.
Herr Kindler beantragt namens der FDP-Fraktion die derzeitige
Förderung auch für das Jahr 2006 zu belassen und den Wirksamkeitsdialog zu überarbeiten.
Frau Mende regt an, die Stellen in Houverath, Kommern, Hellenthal und Zülpich beizubehalten.
Nach einer weiteren Diskussion stellt der Vorsitzende die einzelnen Anträge zur Abstimmung:
a) Der Antrag der SPD-Fraktion (A 40/2005) wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
3 Ja-Stimmen
8 Gegenstimmen
2 Stimmenthaltungen
b) Der Antrag der UWV-Fraktion (A 42/2005) wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
1 Ja-Stimme
11 Gegenstimmen
1 Stimmenthaltung
c) Der Antrag der FDP-Fraktion wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
1 Ja-Stimme
9 Gegenstimmen
3 Stimmenthaltungen
d) Dem Antrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen
4 Gegenstimmen
-41 Stimmenthaltung
Herr Funken nimmt an der Beratung und Beschlussfassung
wegen Befangenheit nicht teil.
Frau Mende nimmt an der Beschlussfassung nicht teil, da der
Kreistag sie noch nicht formell als Mitglied des Jugendhilfeausschusses gewählt hat.
Abstimmungsergebnis: