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Beschlusstext (Beratung der ersten Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Bedburg vom 18.10.2011)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
06.03.2012
Erstellt
16.04.12, 18:03
Aktualisiert
17.04.12, 18:02
Beschlusstext (Beratung der ersten Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Bedburg vom 18.10.2011) Beschlusstext (Beratung der ersten Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Bedburg vom 18.10.2011) Beschlusstext (Beratung der ersten Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Bedburg vom 18.10.2011)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Dienstag, den 06.03.2012. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:30 Uhr TOP Betreff 4 Beratung der ersten Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Bedburg vom 18.10.2011 Ausschussmitglied Heinz-Gerd Schmitz betont, dass er es für besonders wichtig erachtet, bei der Neugestaltung der Kindergartenbeiträge die Wahrung der allgemeinen Gerechtigkeit sowie die sozialen Komponenten gleichrangig zu bewerten. Ausschussmitglied Lamberz spricht sich eindeutig gegen einen Anstieg der Elterbeitragsanteile von 12,7 % auf 19% aus. Dieser falle unverhältnismäßig hoch aus und wäre im Hinblick auf die Zuzugsattraktivität als deutliche Verschlechterung des Standortes Bedburg anzusehen. Die durch die Betragserhöhung generierten Mehreinnahmen müssen anderweitig erzielt oder eingespart werden. Die Eltern sollen in die Beitragspolitik mehr einbezogen werden. Als Beispiel dafür dienen könnte die Stadt Hennef. Dort haben Eltern eine eigene Satzung entworfen, welche unter anderem mehrere Beitragsstufen (5000 €) beinhaltet. Herr Lambertz hält eine solche Beitragsstruktur für gerechter. Herr Bürgermeister Koerdt verweist auf die Sparverpflichtungen, die parteiübergreifend im Hauptund Finanzausschuss verabredet wurden. Zudem habe der Rat den Beschluss schon gefasst, dass die Beitragsquote auf 19% erhöht wird. Ausschussmitglied Lamberz bemängelt die Herangehensweise an diese Thematik. Bevor diese zum Beschluss dem Rat der Stadt Bedburg vorgelegt wird, hätte man im Jugendhilfeausschuss darüber beraten müssen. Ausschussmitglied Spielmanns spricht sich im Namen seiner Fraktion gegen eine lineare Beitragserhöhung aus. Auch er hält dies für familienfeindlich und nicht zuträglich für den Standort Bedburg. Seitens der FWG wird die Beitragsfreiheit für das Geschwisterkind als skeptisch betrachtet, wenn es sowieso schon eine Beitragsfreiheit durch KiBiz gibt. Hier läge eine doppelte Begünstigung vor. Herr Brunken stellt die Präsentation mit den verschiedenen Berechnungsparametern vor und erklärt noch einmal die Geschwisterkindregelung. Herr Bürgermeister Koerdt erläutert die Beweggründe des Rates zur Beitragserhöhung. Nach aktuellen Berechnungen kann für etwa die Hälfte der Kinder in Kindertagesstätten kein Betrag erhoben werden (KiBiz Regelungen, Geschwisterkind, Einkommensstufe 1). Er stellt in Frage, ob eine Regulierung dieser Finanzlücke über Kassenkredite sozial ist. Für nicht gerecht hält er zudem die aufgezeigte Faktorenregelung, welche im Moment vorsieht, dass bei den Stufenanstiegen in den höheren Gehaltsregionen ein niedrigerer Faktor angesetzt ist. Ein einheitlicher Faktor wäre deutlich gerechter. Zudem hält auch er die derzeitige Geschwisterkindregelung für nicht richtig. Anhand einer Darstellung macht er deutlich, dass man mit geändertem einheitlichem Faktor und ohne die aktuelle Geschwisterkindregelung fast punktgenau eine Beitragsquote von 19% erzielt. Herr Schmitz befürwortet, dass bei Geschwisterkindern mindestens ein Kind zahlen muss und merkt an, dass das Modell, welches Herr Bürgermeister Koerdt vertritt, grundsätzlich als gerecht empfunden wird. Den Vorstellungen des Bürgermeisters widerspricht Herr Lambertz und weist nochmals auf die Beitragsstruktur in Hennef hin. Zudem befürwortet er einen stärkeren Einbezug der Eltern. Diesen hält auch Herr Schmitz für notwendig, er sollte aber immer auf der Grundlage der Beitragsquote von 19% stattfinden. Dieser Quote widerspricht Herr Lambertz erneut mit dem Hinweis, dass der im Haushalt fehlende Betrag anderweitig eingeholt wird. Die Rückfrage von Herrn Schmitz, wo diese Einsparungen oder Mehreinnahmen getätigt werden könnten, bleibt seitens Herrn Lambertz unbeantwortet. Ausschussmitglied Frau Barbara Schröter gibt zu bedenken, dass der Wegfall der Geschwisterkindregelung für die betroffenen Familien eine zu hohe Belastung bedeutet und nicht tragbar sei. Im Einzelfall könnte dies für die Familien bedeuten, dass die Aufnahme einer Beschäftigung nicht mehr lohnen könnte. Dem pflichtet Herr Spielmanns bei und möchte, dass nur für ein Kind gezahlt werden muss. Lediglich eine doppelte Begünstigung durch KiBiz sollte vermieden werden. Herr Bürgermeister Koerdt merkt an, dass man prüfen müsse, wie viele Familien eine Doppelbelastung in der derzeitigen Einkommensstruktur überhaupt treffen würde. Herr Schmitz regt an, dass man sich zeitnah mit dem Jugendamtselternbeirat zusammen setzt und dann auf dem Hintergrund der finanziellen Haushaltssituation, der finanziellen Situation der Eltern und der Einkommenssituation der Eltern von Geschwisterkindern einen Vorschlag erarbeitet, über welchen im Jugendhilfeausschuss im Mai beratschlagt wird. Herr Lambertz möchte dieses Vorgehen abklären und dazu den anwesenden Jugendamtselternbeirat hören. Die Ausschussvorsitzende unterbricht die Sitzung für eine Stellungnahme von Herrn Prömpers (Vorsitzender des Jugendamtelternbeirates). Dieser ist mit dem Vorgehen einverstanden und verweist auf die Sitzung des Jugendsamtelternbeirates am 22.03.2012. Dort könnten auch gerne Mitglieder der Fraktionen teilnehmen. Herr Schmitz begrüßt dies grundsätzlich, befürwortet jedoch eine maximale Teilnehmerzahl pro Fraktion von zwei Personen. Dies findet übergreifend Zustimmung. Herr Lambertz hat noch eine Rückfrage zum Trägeranteil (wird in der Vorlage auf Seite 3, Punkt 3 erläutert) und bringt ein Beispiel aus Bergisch Gladbach an, wo Sonderzuschläge für Serviceleistungen gezahlt werden. Herr Fachbereichsleiter Kramer verweist auf die bestehenden und gültigen Trägerverträge. Zudem erläutert er, dass die neue Satzung erst für das Kindergartenjahr 2012/2013 Gültigkeit findet und dadurch bis zum nächsten Jugendhilfeausschuss noch ein wenig Handlungsspielraum besteht, um den Jugendamtselternbeirat zu befragen und eine tragfähige Gebührenregelung zu schaffen. Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 06.03.2012 Seite 2 Er weist darauf hin, dass der Rat der Stadt Bedburg im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2012 mit nur einer Gegenstimme die Erzielung einer 19 %-igen Elternbeitragsquote beschlossen und auf dieser Basis anteilige Mehreinnahmen i. H. v. 110.000 € in den laufenden Haushalt eingestellt habe, die nunmehr zu erzielen seien. Beschluss: Die Verwaltung berät sich bezüglich der Elternbeiträge mit dem Jugendamtselternbeirat und erarbeitet für den nächsten Jugendhilfeausschuss einen entsprechenden Entwurf, wie die Elternbeiträge unter Berücksichtigung der Beitragsquote von 19% zukünftig erhoben werden können. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 06.03.2012 Seite 3