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Beschlusstext (Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen - Antrag des Herrn W. K. über bestehende Mängel im Bereich der vorbeugenden Gefahrenabwehr im Stadtgebiet Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
9,4 kB
Datum
20.03.2012
Erstellt
30.04.12, 18:02
Aktualisiert
30.04.12, 18:02
Beschlusstext (Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
-	Antrag des Herrn W. K. über bestehende Mängel im Bereich der vorbeugenden Gefahrenabwehr im Stadtgebiet Bedburg) Beschlusstext (Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
-	Antrag des Herrn W. K. über bestehende Mängel im Bereich der vorbeugenden Gefahrenabwehr im Stadtgebiet Bedburg)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 10. Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses am Dienstag, den 20.03.2012. Sitzungsbeginn: 18:10 Uhr Sitzungsende: 19:40 Uhr TOP Betreff 4 Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen Antrag des Herrn W. K. über bestehende Mängel im Bereich der vorbeugenden Gefahrenabwehr im Stadtgebiet Bedburg Ausschussmitglied Brings wünscht sich eine größtmögliche Transparenz in der Behandlung von Bürgeranträgen. Sie bittet die Verwaltung um Prüfung, ob die Anlagen, ggf. unter Schwärzung entsprechender Textstellen, dem öffentlichen Teil beigefügt werden können. Weiter fragt sie nach der Vorgehensweise bei sogenannten Großveranstaltungen und der Definition einer Großveranstaltung; Vermutungen über persönliche Beweggründe hätte sie sich neutraler formuliert gewünscht. Ausschussmitglied Dr. Kippels hält den persönlichen Wunsch eines Einzelnen auf völlige Öffentlichkeit nicht für entscheidungsrelevant. Vielmehr müsse die Verwaltung hierbei die Interessen aller sehr sorgfältig abwägen und entsprechend entscheiden. Im vorliegenden Fall führten die überwiegend technisch geführten Schriftwechsel zu einem Ausschluss der Öffentlichkeit. Ausschussmitglied Brings weist darauf hin, dass die SPD Fraktion im Rat am 12.07.2011 unter Tagesordnungspunkt 16.1 der Aufhebung und Neuausschreibung der zu besetzenden Stelle im Feuerwehrbereich nicht zugestimmt hätte. Fachbereichsleiter Kramer weist darauf hin, dass trotz der, mit der Langzeiterkrankung des zuständigen Mitarbeiters einhergehenden, Problemstellungen im feuerwehrtechnischen Bereich zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die BürgerInnen der Stadt Bedburg bestanden habe. Weiter führt er aus, dass Veranstaltungen mit einem Aufkommen von über 5.000 Besuchern als Großveranstaltungen klassifiziert werden. Ungeachtet dessen, dass man in Bedburg - ggf. mit Ausnahme der MusikMeile, wo sich die Besucher auf mehrere Locations verteilten - keine derartigen Veranstaltungen habe, seien allen Veranstaltungen mit einem größerem Besucheraufkommen Abstimmungsgespräche mit allen Beteiligten vorgeschaltet; in diesen würden die Sicherheitsmaßnahmen abgestimmt und als verbindlich einzuhaltende Auflagen formuliert. Bei diesen Gesprächen sei u. a. die Feuerwehr immer beteiligt worden. Ausschussmitglied Spielmanns bestätigt die Notwendigkeit der Aufhebung und Neuausschreibung. Beschluss: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, stimmt diesen zu und leitet den Bürgerantrag des Herrn W. K. vom 13.11.2011 über bestehende Mängel im Bereich der vorbeugenden Gefahrenabwehr dem Haupt- und Finanzausschuss zu. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses vom 20.03.2012 Seite 2