Daten
Kommune
Bedburg
Größe
9,4 kB
Datum
20.03.2012
Erstellt
30.04.12, 18:02
Aktualisiert
30.04.12, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 10. Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses
am Dienstag, den 20.03.2012.
Sitzungsbeginn:
18:10 Uhr
Sitzungsende:
19:40 Uhr
TOP
Betreff
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Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
Antrag des Herrn W. K. über bestehende Mängel im Bereich der vorbeugenden
Gefahrenabwehr im Stadtgebiet Bedburg
Ausschussmitglied Brings wünscht sich eine größtmögliche Transparenz in der Behandlung von
Bürgeranträgen. Sie bittet die Verwaltung um Prüfung, ob die Anlagen, ggf. unter Schwärzung
entsprechender Textstellen, dem öffentlichen Teil beigefügt werden können. Weiter fragt sie nach
der Vorgehensweise bei sogenannten Großveranstaltungen und der Definition einer
Großveranstaltung; Vermutungen über persönliche Beweggründe hätte sie sich neutraler formuliert
gewünscht.
Ausschussmitglied Dr. Kippels hält den persönlichen Wunsch eines Einzelnen auf völlige
Öffentlichkeit nicht für entscheidungsrelevant. Vielmehr müsse die Verwaltung hierbei die
Interessen aller sehr sorgfältig abwägen und entsprechend entscheiden. Im vorliegenden Fall
führten die überwiegend technisch geführten Schriftwechsel zu einem Ausschluss der
Öffentlichkeit.
Ausschussmitglied Brings weist darauf hin, dass die SPD Fraktion im Rat am 12.07.2011 unter
Tagesordnungspunkt 16.1 der Aufhebung und Neuausschreibung der zu besetzenden Stelle im
Feuerwehrbereich nicht zugestimmt hätte.
Fachbereichsleiter Kramer weist darauf hin, dass trotz der, mit der Langzeiterkrankung des
zuständigen Mitarbeiters einhergehenden, Problemstellungen im feuerwehrtechnischen Bereich zu
keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die BürgerInnen der Stadt Bedburg bestanden habe. Weiter führt
er aus, dass Veranstaltungen mit einem Aufkommen von über 5.000 Besuchern als
Großveranstaltungen klassifiziert werden. Ungeachtet dessen, dass man in Bedburg - ggf. mit
Ausnahme der MusikMeile, wo sich die Besucher auf mehrere Locations verteilten - keine
derartigen Veranstaltungen habe, seien allen Veranstaltungen mit einem größerem
Besucheraufkommen Abstimmungsgespräche mit allen Beteiligten vorgeschaltet; in diesen würden
die Sicherheitsmaßnahmen abgestimmt und als verbindlich einzuhaltende Auflagen formuliert. Bei
diesen Gesprächen sei u. a. die Feuerwehr immer beteiligt worden.
Ausschussmitglied Spielmanns bestätigt die Notwendigkeit der Aufhebung und Neuausschreibung.
Beschluss:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis, stimmt diesen zu und leitet den Bürgerantrag des Herrn W. K. vom 13.11.2011 über
bestehende Mängel im Bereich der vorbeugenden Gefahrenabwehr dem Haupt- und
Finanzausschuss zu.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses vom 20.03.2012
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