Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,5 kB
Datum
07.02.2008
Erstellt
15.02.08, 21:39
Aktualisiert
15.02.08, 21:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2004/2009)
am 07.02.2008:
4.
Feuerwehrangelegenheiten;
hier: Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Erhebung von Gebühren
für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Leopoldshöhe
Eingangs erläutert BM Schemmel anhand der Vorlage, dass das Gesetz über den Feuerschutz und die
Hilfesleistung (FSHG) mit Wirkung vom 01.01.2008 dahingehend geändert worden sei, dass nunmehr
den Kommunen die Möglichkeit eröffnet werde, bei Feuerwehreinsätzen im Zusammenhang mit der
Beseitigung von Ölspuren auf Straßen den zuständigen Straßenbaulastträger kostenmäßig in Anspruch
nehmen zu können, wenn der eigentliche Verursacher unbekannt sei.
Auf Nachfrage von AM Gräfe erklärt GOAR Taron, dass sich die Inanspruchnahme des
Straßenbaulastträgers nicht nur auf Ölspuren beziehe, sondern auf alle Dinge, die zur
Schadensverhütung und –bekämpfung beitragen, damit der Straßenverkehr wieder frei fließen könne.
Beschluss:
Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss, dem
Gemeinderat, die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Erhebung von
Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Leopoldshöhe in der
vorgelegten Fassung zu beschließen (Drucksache 5/2008).
Beratungsergebnis:
- einstimmig -