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Beschlußtext (Feuerwehrangelegenheiten; hier: Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,5 kB
Datum
07.02.2008
Erstellt
15.02.08, 21:39
Aktualisiert
15.02.08, 21:39
Beschlußtext (Feuerwehrangelegenheiten;
hier: Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 07.02.2008: 4. Feuerwehrangelegenheiten; hier: Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Leopoldshöhe Eingangs erläutert BM Schemmel anhand der Vorlage, dass das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfesleistung (FSHG) mit Wirkung vom 01.01.2008 dahingehend geändert worden sei, dass nunmehr den Kommunen die Möglichkeit eröffnet werde, bei Feuerwehreinsätzen im Zusammenhang mit der Beseitigung von Ölspuren auf Straßen den zuständigen Straßenbaulastträger kostenmäßig in Anspruch nehmen zu können, wenn der eigentliche Verursacher unbekannt sei. Auf Nachfrage von AM Gräfe erklärt GOAR Taron, dass sich die Inanspruchnahme des Straßenbaulastträgers nicht nur auf Ölspuren beziehe, sondern auf alle Dinge, die zur Schadensverhütung und –bekämpfung beitragen, damit der Straßenverkehr wieder frei fließen könne. Beschluss: Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss, dem Gemeinderat, die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Leopoldshöhe in der vorgelegten Fassung zu beschließen (Drucksache 5/2008). Beratungsergebnis: - einstimmig -