Daten
Kommune
Kall
Größe
49 kB
Datum
24.08.2009
Erstellt
17.11.09, 21:48
Aktualisiert
17.11.09, 21:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
112/2009
24.08.2009
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
Deckung erfolgt durch
Euro
Tischvorlage
TOP 5
Bauantrag für den Neubau einer Garage mit 5 Stellplätzen und Neubau eines
Carports für 2 Stellplätze auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 22, Flurstücke 404 und 405, gelegen in Kall „Neuer Markt“
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen wird gem. § 36 (1) BauGB in Verbindung mit § 31 (2) BauGB bezüglich der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kall Nr. 11
„Neuer Markt“ bezüglich der Dachform (festgesetzt: Satteldach / geplant: Pultdach) erklärt.
Im übrigen sind die Festsetzungen des vorgenannten Bebauungsplanes einzuhalten.
Sachdarstellung:
Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses
am 24.09.2007 – Punkt 2.1 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung -. In dieser Sitzung
wurde über die Bauvoranfrage zur Errichtung von Stellplatzflächen (ca. 9 offene Stellplätze) auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 22, Flurstück 405, gelegen in Kall,
Neuer Markt, beraten. Die Zufahrt sollte über die Öffentliche Verkehrsfläche des „Neuen
Marktes“ erfolgen.
Der Bauherr beabsichtigte seinerzeit, die Stellplatzflächen dem Eigentümer der unmittelbar angrenzenden Nachbargrundstücke des betreuten Wohnens bzw. der Gemeinde zur
Verfügung zu stellen.
Im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss wurde der Beschluss gefasst, das Einvernehmen zu erklären, wenn das Vorhaben in Bezug auf die umliegende Wohnbebauung
immissionsschutzrechtlich verträglich ist.
Vorlagen-Nr. 112/2009
Seite 2
Der Antragsteller beabsichtigt nunmehr, auf den Grundstücken Gemarkung Kall, Flur 22,
Flurstück 404 und 405, im rückwärtigen Bereich zum „Neuen Markt“ hin, eine Garage mit
5 Stellplätzen sowie ein Carport mit 2 Stellplätzen zu errichten. Zur Realisierung des
Vorhabens soll das bestehende Garagengebäude auf der Parzelle 405 abgerissen werden.
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Kall Nr. 11 „Neuer Markt“. Ein
Auszug aus dem Bebauungsplan ist als Anlage 1 der Sitzungsvorlage beigefügt.
Für die fragliche Grundstücksfläche ist im o.a. Bebauungsplan als Dachform „Satteldach“
festgesetzt. Für das geplante Bauvorhaben wird aus gestalterischen und baukonstruktiven Gründen ein Pultdach beantragt, so dass eine Befreiung von den Festsetzungen des
vorgenannten Bebauungsplanes bezüglich der Dachform erforderlich ist.
Auszüge aus den Bauvorlagen sind als Anlage 2 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.