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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauantrag für den Neubau einer Garage mit 5 Stellplätzen und Neubau eines Carports für 2 Stellplätze auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 22, Flurstücke 404 und 405, gelegen in Kall „Neuer Markt“)

Daten

Kommune
Kall
Größe
49 kB
Datum
24.08.2009
Erstellt
17.11.09, 21:48
Aktualisiert
17.11.09, 21:48
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauantrag für den Neubau einer Garage mit 5 Stellplätzen und Neubau eines Carports für 2 Stellplätze auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 22, Flurstücke 404 und 405, gelegen in Kall „Neuer Markt“) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauantrag für den Neubau einer Garage mit 5 Stellplätzen und Neubau eines Carports für 2 Stellplätze auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 22, Flurstücke 404 und 405, gelegen in Kall „Neuer Markt“)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 112/2009 24.08.2009 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich Deckung erfolgt durch Euro Tischvorlage TOP 5 Bauantrag für den Neubau einer Garage mit 5 Stellplätzen und Neubau eines Carports für 2 Stellplätze auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 22, Flurstücke 404 und 405, gelegen in Kall „Neuer Markt“ Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen wird gem. § 36 (1) BauGB in Verbindung mit § 31 (2) BauGB bezüglich der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kall Nr. 11 „Neuer Markt“ bezüglich der Dachform (festgesetzt: Satteldach / geplant: Pultdach) erklärt. Im übrigen sind die Festsetzungen des vorgenannten Bebauungsplanes einzuhalten. Sachdarstellung: Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 24.09.2007 – Punkt 2.1 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung -. In dieser Sitzung wurde über die Bauvoranfrage zur Errichtung von Stellplatzflächen (ca. 9 offene Stellplätze) auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 22, Flurstück 405, gelegen in Kall, Neuer Markt, beraten. Die Zufahrt sollte über die Öffentliche Verkehrsfläche des „Neuen Marktes“ erfolgen. Der Bauherr beabsichtigte seinerzeit, die Stellplatzflächen dem Eigentümer der unmittelbar angrenzenden Nachbargrundstücke des betreuten Wohnens bzw. der Gemeinde zur Verfügung zu stellen. Im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss wurde der Beschluss gefasst, das Einvernehmen zu erklären, wenn das Vorhaben in Bezug auf die umliegende Wohnbebauung immissionsschutzrechtlich verträglich ist. Vorlagen-Nr. 112/2009 Seite 2 Der Antragsteller beabsichtigt nunmehr, auf den Grundstücken Gemarkung Kall, Flur 22, Flurstück 404 und 405, im rückwärtigen Bereich zum „Neuen Markt“ hin, eine Garage mit 5 Stellplätzen sowie ein Carport mit 2 Stellplätzen zu errichten. Zur Realisierung des Vorhabens soll das bestehende Garagengebäude auf der Parzelle 405 abgerissen werden. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Kall Nr. 11 „Neuer Markt“. Ein Auszug aus dem Bebauungsplan ist als Anlage 1 der Sitzungsvorlage beigefügt. Für die fragliche Grundstücksfläche ist im o.a. Bebauungsplan als Dachform „Satteldach“ festgesetzt. Für das geplante Bauvorhaben wird aus gestalterischen und baukonstruktiven Gründen ein Pultdach beantragt, so dass eine Befreiung von den Festsetzungen des vorgenannten Bebauungsplanes bezüglich der Dachform erforderlich ist. Auszüge aus den Bauvorlagen sind als Anlage 2 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.