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Beschlusstext (Umgang mit kreisangehörigen Städten und Gemeinden, die sich in einem „Haushaltssicherungskonzept“ befinden hier: Antrag der FDP-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
69 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Umgang mit kreisangehörigen Städten und Gemeinden, die sich in einem „Haushaltssicherungskonzept“ befinden
hier: Antrag der FDP-Fraktion) Beschlusstext (Umgang mit kreisangehörigen Städten und Gemeinden, die sich in einem „Haushaltssicherungskonzept“ befinden
hier: Antrag der FDP-Fraktion)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 4. Sitzung des Kreisausschusses am 15.06.2005 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 3. Umgang mit kreisangehörigen Städten und Gemeinden, die R 1/2005 sich in einem „Haushaltssicherungskonzept“ befinden hier: Antrag der FDP-Fraktion Kreisausschuss Kreistag 15.06.2005 04.07.2005 Kreisausschussmitglied Forsbeck (FDP) bittet den Kreisausschuss um einstimmige Zustimmung zu dem Resolutionsentwurf seiner Fraktion, zumal die Bedenken der Verwaltung durch die ergänzende Stellungnahme der FDP-Fraktion (siehe Z 2/R 1/2005) aus seiner Sicht ausgeräumt worden seien. Diese Auslegung der FDP-Fraktion teilen die Sprecher der anderen Fraktionen in der nun folgenden kurzen Diskussion nicht, wobei sie insbesondere auf die Zuständigkeit des Landesgesetzgebers hinweisen. Der Landrat sei als Kommunalaufsicht an die Weisungen der Landesbehörden gebunden. Darüber könne sich der Kreistag nicht hinwegsetzen. Unter Berücksichtigung dieses Aspektes schlägt CDUFraktionsvorsitzender Reidt vor, den Text der Resolution wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen (Änderungen bzw. Ergänzungen in Fettdruck/kursiv): "Der Kreistag des Kreises Euskirchen zeigt im Rahmen seiner Gesamtverantwortung Solidarität mit den Kommunen im Haushaltssicherungskonzept und stellt die Gestaltung der Realsteuerhebesätze weitestgehend in die Eigenverantwortlichkeit der betroffenen Kommune, soweit nicht Vorgaben des Landes zu berücksichtigen sind. Er appelliert an den Landkreistag NRW und die anderen kommunalen Spitzenverbände in NRW, sich beim Innenministerium NRW für eine zeitgemäße verlässliche Finanzausstattung der Kommunen einzusetzen und überholte Rahmenvorgaben wie den in Erlassform veröffentlichten „Handlungsrahmen zur Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten“ aufzuheben bzw. zumindest zu novellieren." Die Sprecher der anderen Fraktionen weisen noch zusätzlich darauf hin, dass die von der FDP-Fraktion zitierten Urteile des Verwaltungsgerichtes Köln und des Bundesverwaltungsgerichtes für die endgültige Fassung der Resolution wenig erhellend seien. Vom Ergebnis her deuten alle Fraktionen unter Hinweis auf die Verwaltungsergänzung vom 03.06.2005 (Z 1/R 1/2005) an, Z1 Z2 -2dass sie einem Resolutionstext, der den Landrat in Konflikt zu seiner Weisungsgebundenheit gegenüber dem Land bringt, nicht zustimmen wollen. Herr Kolvenbach weist für die CDU-Fraktion ergänzend darauf hin, dass die Resolution allenfalls einen Appell an das Land beinhalten könne, künftig entsprechend zu verfahren. Die Kreisausschussmitglieder Forsbeck (FDP) und Groß (FDP) betonen in ihren abschließenden Stellungnahmen, dass ihre Fraktion mit dieser Resolution ausschließlich einen Appell an die Aufsichtsbehörden richten wolle, selbstverständlich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben. Kreisausschussmitglied Forsbeck (FDP) beantragt im Namen seiner Fraktion, diesen Tagesordnungspunkt erst einmal ohne Beschlussempfehlung in die nächste Sitzung des Kreistages zu vertagen. Der Kreisausschuss stimmt diesem Antrag zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)