Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
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BESCHLUSS
über das Ergebnis der 4. Sitzung des Kreisausschusses am 15.06.2005 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 3.
Umgang mit kreisangehörigen Städten und Gemeinden, die R 1/2005
sich in einem „Haushaltssicherungskonzept“ befinden
hier: Antrag der FDP-Fraktion
Kreisausschuss
Kreistag
15.06.2005
04.07.2005
Kreisausschussmitglied Forsbeck (FDP) bittet den Kreisausschuss um einstimmige Zustimmung zu dem Resolutionsentwurf seiner Fraktion, zumal die Bedenken der Verwaltung durch
die ergänzende Stellungnahme der FDP-Fraktion (siehe
Z 2/R 1/2005) aus seiner Sicht ausgeräumt worden seien.
Diese Auslegung der FDP-Fraktion teilen die Sprecher der anderen Fraktionen in der nun folgenden kurzen Diskussion nicht,
wobei sie insbesondere auf die Zuständigkeit des Landesgesetzgebers hinweisen. Der Landrat sei als Kommunalaufsicht
an die Weisungen der Landesbehörden gebunden. Darüber
könne sich der Kreistag nicht hinwegsetzen.
Unter Berücksichtigung dieses Aspektes schlägt CDUFraktionsvorsitzender Reidt vor, den Text der Resolution wie
folgt zu ändern bzw. zu ergänzen (Änderungen bzw. Ergänzungen in Fettdruck/kursiv):
"Der Kreistag des Kreises Euskirchen zeigt im Rahmen seiner
Gesamtverantwortung Solidarität mit den Kommunen im Haushaltssicherungskonzept und stellt die Gestaltung der Realsteuerhebesätze weitestgehend in die Eigenverantwortlichkeit der
betroffenen Kommune, soweit nicht Vorgaben des Landes zu
berücksichtigen sind. Er appelliert an den Landkreistag NRW
und die anderen kommunalen Spitzenverbände in NRW, sich
beim Innenministerium NRW für eine zeitgemäße verlässliche
Finanzausstattung der Kommunen einzusetzen und überholte
Rahmenvorgaben wie den in Erlassform veröffentlichten „Handlungsrahmen zur Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten“ aufzuheben bzw. zumindest zu novellieren."
Die Sprecher der anderen Fraktionen weisen noch zusätzlich
darauf hin, dass die von der FDP-Fraktion zitierten Urteile des
Verwaltungsgerichtes Köln und des Bundesverwaltungsgerichtes für die endgültige Fassung der Resolution wenig erhellend
seien.
Vom Ergebnis her deuten alle Fraktionen unter Hinweis auf die
Verwaltungsergänzung vom 03.06.2005 (Z 1/R 1/2005) an,
Z1
Z2
-2dass sie einem Resolutionstext, der den Landrat in Konflikt zu
seiner Weisungsgebundenheit gegenüber dem Land bringt,
nicht zustimmen wollen.
Herr Kolvenbach weist für die CDU-Fraktion ergänzend darauf
hin, dass die Resolution allenfalls einen Appell an das Land
beinhalten könne, künftig entsprechend zu verfahren.
Die Kreisausschussmitglieder Forsbeck (FDP) und Groß (FDP)
betonen in ihren abschließenden Stellungnahmen, dass ihre
Fraktion mit dieser Resolution ausschließlich einen Appell an
die Aufsichtsbehörden richten wolle, selbstverständlich unter
Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben.
Kreisausschussmitglied Forsbeck (FDP) beantragt im Namen
seiner Fraktion, diesen Tagesordnungspunkt erst einmal ohne
Beschlussempfehlung in die nächste Sitzung des Kreistages zu
vertagen.
Der Kreisausschuss stimmt diesem Antrag zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)