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Beschlusstext (Hauptamtliche offene Jugendarbeit im Kreis Euskirchen; hier: Förderung der Personalkosten ab dem 01.01.2006)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
51 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Hauptamtliche offene Jugendarbeit im Kreis Euskirchen;
hier: Förderung der Personalkosten ab dem 01.01.2006)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 4. Sitzung des Kreisausschusses am 15.06.2005 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 8. Hauptamtliche offene Jugendarbeit im Kreis Euskirchen; hier: Förderung der Personalkosten ab dem 01.01.2006 V 72/2005 Jugendhilfeausschuss Kreisausschuss Kreistag Z1 Z2 Z3 14.03.2005 15.06.2005 04.07.2005 Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 72/2005 unter Berücksichtigung der abgeänderten Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses vom 14.03.2005 (Z 1/V 72/2005) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, für den Zeitraum 01.01.2006 bis 31.12.2009 hauptamtliche Mitarbeiter in offenen Jugendeinrichtungen mit 100 % der Personalkosten zu fördern. Art und Umfang der Einzelförderung legt der Jugendhilfeausschuss durch Beschluss fest. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Haushaltsmittel für den o. g. Zeitraum einzuplanen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)