Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
51 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 4. Sitzung des Kreisausschusses am 15.06.2005 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 8.
Hauptamtliche offene Jugendarbeit im Kreis Euskirchen;
hier: Förderung der Personalkosten ab dem 01.01.2006
V 72/2005
Jugendhilfeausschuss
Kreisausschuss
Kreistag
Z1
Z2
Z3
14.03.2005
15.06.2005
04.07.2005
Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 72/2005 unter Berücksichtigung der abgeänderten Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses vom 14.03.2005 (Z 1/V 72/2005) zu und
empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, für den Zeitraum 01.01.2006 bis
31.12.2009 hauptamtliche Mitarbeiter in offenen Jugendeinrichtungen mit 100 % der Personalkosten zu fördern. Art und Umfang der Einzelförderung legt der Jugendhilfeausschuss durch
Beschluss fest. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende
Haushaltsmittel für den o. g. Zeitraum einzuplanen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)