Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
79 kB
Datum
06.03.2013
Erstellt
28.03.13, 06:06
Aktualisiert
28.03.13, 06:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Hauptausschusses am 06.03.2013
6
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt wegen rechtl. Änderungen des § 45 GO
NRW 33/2013
Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt, die Hauptsatzung der Stadt Erftstadt wie folgt zu ändern:
a)
In § 11 Abs. 2 Satz 2 der Hauptsatzung werden vor dem Wort „Teilnahme“ die Wörter „im
Rahmen seiner Mandatsausübung erforderliche “ eingefügt.
b)
In § 11 Abs. 4 der Hauptsatzung wird das Wort „regelmäßigen“ vor dem Wort „Arbeitszeit“
gestrichen.
c)
§ 11 Abs. Nr. d) der Hauptsatzung wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
Personen, die
1. einen Haushalt mit
a) mindestens zwei Personen, von denen mindestens eine ein Kind unter 14 Jahren
oder eine anerkannt pflegebedürftige Person nach § 14 SGB XI ist, oder
b) mindestens drei Personen führen und
2. nicht oder weniger als 20 Stunden je Woche erwerbstätig sind,
erhalten für die mandatsbedingte Abwesenheit vom Haushalt den Regelstundensatz nach
§ 11 Abs. 4 Nr. a) dieser Satzung.
Statt des Regelstundensatzes werden auf Antrag die notwendigen Kosten für eine
Vertretung im Haushalt ersetzt.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)