Daten
Kommune
Bedburg
Größe
6,7 kB
Datum
14.02.2012
Erstellt
21.06.12, 18:04
Aktualisiert
21.06.12, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 18. Sitzung des Rates
am Dienstag, den 14.02.2012.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
19:35 Uhr
TOP
Betreff
4
Beratung und Beschlussfassung der Siebten Änderungssatzung zur
Hundesteuersatzung der Stadt Bedburg vom 13.12.1996
Bürgermeister Koerdt erläutert, dass von insgesamt 2.037 Hundehaltern in Bedburg
1.772 unter die Ersthunderegelung,
222 unter die Zweithunderegelung sowie
33 unter die Dritthunderegelung fallen.
Neun Hundehalter zahlen den erhöhten Steuersatz für einen gefährlichen Hund; ein Hundehalter
zahlt den erhöhten Steuersatz für zwei gefährliche Hunde.
Sodann spricht man sich einvernehmlich dafür aus, die Hundesteuer wie vorgeschlagen zum
01.07.2012 anzuheben, so dass die Hundesteuerpflichtigen in diesem Jahr zunächst nur mit der
Hälfte des Erhöhungsbetrages belastet werden.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses die im Entwurf beigefügte Siebte Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung
der Stadt Bedburg vom 13.12.1996, die als Anlage 2 dieser Niederschrift beigefügt ist.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 2 Enthaltung(en)