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Beschlusstext (Beratung und Beschlussfassung der Siebten Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Bedburg vom 13.12.1996)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,7 kB
Datum
14.02.2012
Erstellt
21.06.12, 18:04
Aktualisiert
21.06.12, 18:04
Beschlusstext (Beratung und Beschlussfassung der Siebten Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Bedburg vom 13.12.1996)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 18. Sitzung des Rates am Dienstag, den 14.02.2012. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:35 Uhr TOP Betreff 4 Beratung und Beschlussfassung der Siebten Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Bedburg vom 13.12.1996 Bürgermeister Koerdt erläutert, dass von insgesamt 2.037 Hundehaltern in Bedburg 1.772 unter die Ersthunderegelung, 222 unter die Zweithunderegelung sowie 33 unter die Dritthunderegelung fallen. Neun Hundehalter zahlen den erhöhten Steuersatz für einen gefährlichen Hund; ein Hundehalter zahlt den erhöhten Steuersatz für zwei gefährliche Hunde. Sodann spricht man sich einvernehmlich dafür aus, die Hundesteuer wie vorgeschlagen zum 01.07.2012 anzuheben, so dass die Hundesteuerpflichtigen in diesem Jahr zunächst nur mit der Hälfte des Erhöhungsbetrages belastet werden. Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die im Entwurf beigefügte Siebte Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Bedburg vom 13.12.1996, die als Anlage 2 dieser Niederschrift beigefügt ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 2 Enthaltung(en)