Daten
Kommune
Kall
Größe
13 kB
Datum
25.08.2008
Erstellt
19.11.09, 21:44
Aktualisiert
19.11.09, 21:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
110/2008
25.08.2008
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4
Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen
Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem Grundstück Gemarkung
Keldenich, Flur 2, Flurstück 489, gelegen in Keldenich, Kath. Pfarrkirche
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Sollte das Vorhaben baugenehmigungspflichtig sein, werden die evtl. noch einzureichenden Bauvorlagen dem Ausschuss zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.
Sachdarstellung:
Das Planungsbüro des Mobilfunkbetreibers hat am 07.07.2008 bei der Verwaltung die
planungsrechtliche Ausweisung für das Grundstück Gemarkung Keldenich, Flur 2, Flurstück 489, gelegen in Keldenich, Katholische Pfarrkirche, angefragt.
Der Mobilfunkbetreiber beabsichtigt, im Inneren der Kirche eine Mobilfunkanlage zu errichten.
Da es sich bei der Kath. Pfarrkirche um ein Baudenkmal handelt, hat das Planungsbüro
bereits ein Abstimmungsgespräch mit der Sachbearbeiterin des Rhein. Amtes für Denkmalpflege veranlasst. Die Planung wird im Grundsatz akzeptiert.
Seitens des Netzbetreibers wird davon ausgegangen, dass für die Errichtung der Anlage
kein Bauantrag zu stellen ist, sondern lediglich die Standortbescheinigung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post einzuholen ist.
Die Verwaltung hat die Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen gebeten zu
prüfen, ob durch den Einbau der Mobilfunkanlage eine Teilnutzungsänderung der Pfarrkirche vorliegt und insofern ein Bauantrag für die gewerbliche Nutzung zu stellen ist.
Vorlagen-Nr. 110/2008
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Sollte bis zur Sitzung ein Ergebnis vorliegen, wird entsprechend berichtet.
Ein Auszug der Planunterlagen, die der Denkmalbehörde vorgelegt worden ist, wird als
Anlage der Sitzungseinladung beigefügt.