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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem Grundstück Gemarkung Keldenich, Flur 2, Flurstück 489, gelegen in Keldenich, Kath. Pfarrkirche)

Daten

Kommune
Kall
Größe
13 kB
Datum
25.08.2008
Erstellt
19.11.09, 21:44
Aktualisiert
19.11.09, 21:44
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem Grundstück Gemarkung 
Keldenich, Flur 2, Flurstück 489, gelegen in Keldenich, Kath. Pfarrkirche) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem Grundstück Gemarkung 
Keldenich, Flur 2, Flurstück 489, gelegen in Keldenich, Kath. Pfarrkirche)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 110/2008 25.08.2008 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 4 Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem Grundstück Gemarkung Keldenich, Flur 2, Flurstück 489, gelegen in Keldenich, Kath. Pfarrkirche Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Sollte das Vorhaben baugenehmigungspflichtig sein, werden die evtl. noch einzureichenden Bauvorlagen dem Ausschuss zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Sachdarstellung: Das Planungsbüro des Mobilfunkbetreibers hat am 07.07.2008 bei der Verwaltung die planungsrechtliche Ausweisung für das Grundstück Gemarkung Keldenich, Flur 2, Flurstück 489, gelegen in Keldenich, Katholische Pfarrkirche, angefragt. Der Mobilfunkbetreiber beabsichtigt, im Inneren der Kirche eine Mobilfunkanlage zu errichten. Da es sich bei der Kath. Pfarrkirche um ein Baudenkmal handelt, hat das Planungsbüro bereits ein Abstimmungsgespräch mit der Sachbearbeiterin des Rhein. Amtes für Denkmalpflege veranlasst. Die Planung wird im Grundsatz akzeptiert. Seitens des Netzbetreibers wird davon ausgegangen, dass für die Errichtung der Anlage kein Bauantrag zu stellen ist, sondern lediglich die Standortbescheinigung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post einzuholen ist. Die Verwaltung hat die Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen gebeten zu prüfen, ob durch den Einbau der Mobilfunkanlage eine Teilnutzungsänderung der Pfarrkirche vorliegt und insofern ein Bauantrag für die gewerbliche Nutzung zu stellen ist. Vorlagen-Nr. 110/2008 Seite 2 Sollte bis zur Sitzung ein Ergebnis vorliegen, wird entsprechend berichtet. Ein Auszug der Planunterlagen, die der Denkmalbehörde vorgelegt worden ist, wird als Anlage der Sitzungseinladung beigefügt.