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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 42/Bedburg, 1. Änderung- Teilgebiet obere Lindenstraße, zwischen Erft, Lindenstraße und Langemarckstraße-hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,8 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 42/Bedburg, 1. Änderung- Teilgebiet obere Lindenstraße, zwischen Erft, Lindenstraße und Langemarckstraße-hier: Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 1. Sitzung der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung am Dienstag, den 23.11.2004. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 21:35 Uhr TOP Betreff 10. Bebauungsplan Nr. 42/Bedburg, 1. Änderung- Teilgebiet obere Lindenstraße, zwischen Erft, Lindenstraße und Langemarckstraße-hier: Aufstellungsbeschluss Beschluss: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst den Aufstellungsbeschluss für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42/Bedburg gem. § 2 Abs. 1 und § 13 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1359) – für ein Teilgebiet an der Lindenstraße – gem. beigefügter Planzeichnung. • • Wesentliches Planungsziel ist die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche auf dem Grundstück Gemarkung Bedburg, Flur 38 Nr. 157 um eine Fläche von ca. 6,00 m x 7,00 m für eingeschossige Anbauten, die gleichzeitige Zurücknahme eines entsprechenden Flächenanteiles auf der Parzelle Gemarkung Bedburg, Flur 38, Nr. 156; dies um den Ausgleich für den Eingriff zu kompensieren. Die gesamten Kosten des Verfahrens sind durch den Antragsteller zu übernehmen. Hierzu wird der Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages gem. § 11 des Baugesetzbuches erforderlich. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)