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Beschlußtext (Änderung der Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe (Zuständigkeitsordnung))

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,3 kB
Datum
07.12.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Beschlußtext (Änderung der Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe (Zuständigkeitsordnung))

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 07.12.2006: 3. Änderung der Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe (Zuständigkeitsordnung) BM Schemmel erläutert anhand der Vorlage die Notwendigkeit der Änderung der Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe (Zuständigkeitsordnung). Es handele sich hierbei um einen Ausfluss aus dem neuen Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, das am 01. August 2006 in Kraft getreten ist. Des Weiteren habe sich bereits der Schulausschuss in seiner Sitzung am 14. November 2006 mit dieser Thematik beschäftigt, als es um die Entsendung eines stimmberechtigten Mitgliedes für die Schulkonferenzen bei der Wahl der Schulleiterinnen oder der Schulleiter sowie um die Benennung von bis zu drei weiteren beratenden Vertreterinnen und/oder Vertretern ging. Eine weitere Aussprache wird seitens der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses nicht gewünscht. Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt sodann dem Rat, die Zuständigkeitsordnung im Ortsrecht der Gemeinde Leopoldshöhe in der vorgeschlagenen Form (Drucksache 138/2006) zu ändern. Beratungsergebnis: - einstimmig -