Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 6. Sitzung des Kreistages am 04.07.2005 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 9.1.
Zuschüsse an Wohlfahrtsverbände
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales
u.Gesundh.
Kreisausschuss
Kreistag
Kreistag
A 31/2005 1.
Verwaltungsergänzung
08.06.2005
Z1
15.06.2005
04.07.2005
04.07.2005
Z2
Z3
Z4
Der Kreistag beschließt einstimmig, die Tagesordnungspunkte
8 und 9 zusammen zu behandeln.
Landrat Rosenke verweist auf das Beratungsergebnis und die
Beschlussempfehlung des Kreisausschusses vom 15.06.2005
(siehe Z 7/V 90/2005 und Z 2/A 31/2005) sowie die zusammengefasste Beschlussempfehlung gemäß der Verwaltungsergänzung vom 23.06.2005 (siehe Z 8/V 90/2005 und Z 3/A 31/2005),
die das Ergebnis der Fachausschussberatungen sowie die
nunmehr vorliegenden Einsparvorschläge der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände (AGW) berücksichtigen.
In der folgenden Aussprache begrüßen die Sprecher aller
Kreistagsfraktionen das vorliegende Ergebnis, das einen tragfähigen Kompromiss darstelle und für alle Beteiligten und Betroffenen in diesem Jahr Rechts- und Planungssicherheit und
den notwendigen Handlungsspielraum schaffe.
Unter Berücksichtigung der finanziellen Gegebenheiten sei
auch in den Folgejahren Dialogfähigkeit und Kompromissbereitschaft gefragt. Zu prüfen sei auch, ob seitens der Politik inhaltliche Schwerpunkte bei der Gewährung allgemeiner Zuschüsse vorgegeben (siehe Aufgabenkritik) und/oder ob Prioritäten gesetzt werden sollten, mit dem vorrangigen Ziel, höhere
Einsparungen zu erzielen. Gegebenenfalls sollten die allgemeinen Verwaltungskostenzuschüsse nicht pauschal, sondern projektbezogen gewährt werden. Die Politik bleibe auf jeden Fall in
der Verantwortung.
Über das weitere Vorgehen sollte in den zuständigen Fachausschüssen nach der Sommerpause beraten werden, damit die
notwendigen Vorgaben schon in die Haushaltsplanberatungen
für das Jahr 2006 einfließen können.
Zusammenfassend beschließt der Kreistag,
-2a)
die Haushaltsansätze der Anlage 1 zur Z 8/V 90/2005 und
Z 3/A 31/2005 zu entsperren
b)
unter Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit Veränderungen zu den Haushaltsansätzen gemäß der
Anlage 1 zur Z 8/V 90/2005 und Z 3/A 31/2005 vorzunehmen
c) die Verwaltung zu ermächtigen, Ausgaben gemäß den veränderten Ansätzen zu leisten.
Die Verwaltung wird des Weiteren beauftragt, für den Erhalt der
Verbraucherzentrale in Euskirchen im Haushaltsplanentwurf im
Jahr 2006 Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 € einzuplanen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)