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Beschlusstext (Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2004; a) Verwendung des Jahresüberschusses b) Entlastung der Sparkassenorgane)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2004;
a)   Verwendung des Jahresüberschusses
b)   Entlastung der Sparkassenorgane)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der 6. Sitzung des Kreistages am 04.07.2005 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 3. Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2004; a) Verwendung des Jahresüberschusses b) Entlastung der Sparkassenorgane V 110/2005 Kreisausschuss Kreistag Z1 Z2 15.06.2005 04.07.2005 Zu a): Verwendung des Jahresüberschusses Gemäß dem Empfehlungsbeschluss des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Euskirchen vom 13.06.2005 beschließt der Kreistag, den ausschüttungsfähigen Teil des Jahresüberschusses der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2004 in Höhe von 203.127,56 € der Sicherheitsrücklage der Kreissparkasse zuzuführen (§ 27 Abs. 3 i.V.m. § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz NRW - SpkG NRW). Abstimmungsergebnis: Einstimmung bei 0 Enthaltung(en) Zu b): Entlastung der Sparkassenorgane Der Vorsitzende übergibt die Leitung der Sitzung an den 1. stellvertretenden Landrat Josef C. Rhiem. Auf einen entsprechenden Hinweis des amtierenden Vorsitzenden beteiligen sich an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Unterpunkt die Kreistagsmitglieder, die gleichzeitig dem Verwaltungsrat der Kreissparkasse Euskirchen angehören, nicht. Daraufhin beschließt der Kreistag, den Organen der Kreissparkasse Euskirchen für das Geschäftsjahr 2004 gemäß § 7 Absatz 2 Buchstabe f) des SpkG NRW Entlastung zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 1 Enthaltung Herr Rhiem übergibt die Sitzungsleitung wieder an Herrn Landrat Rosenke. Abstimmungsergebnis: 0 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)