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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 28/Kaster, 12. Änderung -Gebiet an der Jahnstraße / Ecke Pannengasse in Königshoven- hier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 28/Kaster, 12. Änderung
-Gebiet an der Jahnstraße / Ecke Pannengasse in Königshoven-
hier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses)

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur Sitzung der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung am Dienstag, den 13.03.2007. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:58 Uhr TOP Betreff 8. Bebauungsplan Nr. 28/Kaster, 12. Änderung -Gebiet an der Jahnstraße / Ecke Pannengasse in Königshovenhier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses Beschluss: o o o o o o Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den Aufstellungsbeschluss vom 26.06.2001 für die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28/Kaster aufzuheben und unter Neubestimmung - Reduzierung des ursprünglichen Plangeltungsbereiches einen neuen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), zu fassen. Das Planverfahren soll in Anwendung des § 13 a des Baugesetzbuches (Beschleunigtes Verfahren) durchgeführt werden. Wesentliches Planungsziel ist Die Beibehaltung der Gebietsausweisung MD (Dorfgebiet) unter Berücksichtigung der vorhandenen Nutzung Begrenzung der höchstweise zulässigen Geschossigkeit auf 2 Vollgeschosse, wobei das zweite Geschoß nur als Dachgeschoß mit geneigtem Dach ausgeführt werden darf Beibehaltung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und Wegfall der Geschossflächenzahl – ersatzweise Festsetzungen einer höchstweise zulässigen Firsthöhe von 10,00 m Festsetzung einer max. Traufhöhe von 4,80 m Dachneigung 35 – 45 ° Ausweisung einer öffentlichen Verkehrsfläche zur inneren Erschließung des Plangebietes Der Planentwurf des Ursprungsplanes sowie der Planentwurf mit dem reduzierten Plangeltungsbereich sind in der Anlage beigefügt. Die gesamten Kosten des Verfahrens einschließlich Gutachten, Fachbeiträge und die Kosten der Bauleitplanung sind durch den Antragsteller zu übernehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)