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Beschlusstext (Bauantrag für die Umnutzung landwirtschaftlich genutzter Gebäude zu einem Außenstützpunkt des Bohr- und Wasserbetriebes (BOWA) mit Büro- und Sozialräumen sowie Lagerhallen im Außenbereich von Bedburg Gut Kaiskorb Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches Aufstellungsbeschluss für die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
11 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bauantrag für die Umnutzung landwirtschaftlich genutzter Gebäude zu einem Außenstützpunkt des Bohr- und Wasserbetriebes (BOWA) mit Büro- und Sozialräumen sowie Lagerhallen im Außenbereich von Bedburg  Gut Kaiskorb
Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches
Aufstellungsbeschluss für die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg) Beschlusstext (Bauantrag für die Umnutzung landwirtschaftlich genutzter Gebäude zu einem Außenstützpunkt des Bohr- und Wasserbetriebes (BOWA) mit Büro- und Sozialräumen sowie Lagerhallen im Außenbereich von Bedburg  Gut Kaiskorb
Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches
Aufstellungsbeschluss für die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg)

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur Sitzung der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung am Dienstag, den 13.03.2007. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:58 Uhr TOP Betreff 13. Bauantrag für die Umnutzung landwirtschaftlich genutzter Gebäude zu einem Außenstützpunkt des Bohr- und Wasserbetriebes (BOWA) mit Büro- und Sozialräumen sowie Lagerhallen im Außenbereich von Bedburg Gut Kaiskorb Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches Aufstellungsbeschluss für die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg Beschluss: a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, das Einvernehmen gem. § 36 des Baugesetzbuches zum Bauantrag für die Umnutzung landwirtschaftlich genutzter Gebäude zu einem Außenstützpunkt des Bohr- und Wasserbetriebes (BOWA) mit Büround Sozialräumen sowie Lagerhallen im Außenbereich von Bedburg – Gut Kaiskorb auf der Grundlage des § 35 Abs. 2 i.V.m. § 35 Abs. 4 des Baugesetzbuch zu erteilen. Ein entsprechender Städtebaulicher Vertrag, der Anlage zum nichtöffentlichen Teil der Niederschrift war, ist abzuschließen. b) Zur langfrsitigen Sicherung der Planung fasst Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung den Aufstellungsbeschluss für die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich des Gutes Kaiskorb . Wesentliches Planungsziel ist die Ausweisung eines Sondergebietes mit den nachfolgenden Inhalten: o Gewerbliche Nutzungen im Funktionszusammenhang mit dem Braunkohlentagebau o Landwirtschaftliche Nutzungen (Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe und die dazugehörigen Wohnungen und Wohngebäude) zur planungsrechtlichen Sicherstellung Die Kosten für die Planungsleistungen sind durch RWE Power zu übernehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)