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Beschlusstext (Hauptamtliche offene Jugendarbeit im Kreis Euskirchen; hier: Förderung der Personalkosten ab dem 01.01.2006)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Hauptamtliche offene Jugendarbeit im Kreis Euskirchen;
hier: Förderung der Personalkosten ab dem 01.01.2006)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 6. Sitzung des Kreistages am 04.07.2005 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 11. Hauptamtliche offene Jugendarbeit im Kreis Euskirchen; hier: Förderung der Personalkosten ab dem 01.01.2006 V 72/2005 Jugendhilfeausschuss Kreisausschuss Kreistag Z1 Z2 Z3 14.03.2005 15.06.2005 04.07.2005 Auf Rückfrage des Kreistagsmitgliedes Gerth (UWV-Fraktion) teilt Herr Dick, GB III/51, mit, dass Art und Umfang der Einzelförderung in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 01.09.2005 festgelegt würden. Der Kreistag beschließt, für den Zeitraum 01.01.2006 bis 31.12.2009 hauptamtliche Mitarbeiter in offenen Jugendeinrichtungen mit 100 % der Personalkosten zu fördern. Art und Umfang der Einzelförderung legt der Jugendhilfeausschuss durch Beschluss fest. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Haushaltsmittel für den o. g. Zeitraum einzuplanen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)