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Beschlusstext (Bebauungsplan 40/Bedburg, 1. Änderung -Teilgebiet an der Kirdorfer Allee/Theodor-Heuss-Straße- hier: Aufstellungsbeschluss )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bebauungsplan 40/Bedburg, 1. Änderung
-Teilgebiet an der Kirdorfer Allee/Theodor-Heuss-Straße-
hier: Aufstellungsbeschluss )

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur Sitzung der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung am Dienstag, den 13.03.2007. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: TOP Betreff 11. Bebauungsplan 40/Bedburg, 1. Änderung -Teilgebiet an der Kirdorfer Allee/Theodor-Heuss-Straßehier: Aufstellungsbeschluss 19:58 Uhr Beschluss: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40/Bedburg gem. § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) für das Grundstück Gemarkung Bedburg, Flur 3, Nr. 446, Teilfläche an der Theodor-Heuss-Straße in Bedburg zu fassen. o o o Wesentliches Planungsziel ist die Erschließung innerörtlicher Freiflächen im Rahmen der Innenraumentwicklung durch die Ausweisung zusätzlicher überbaubarer Grundstücksflächen die Festsetzung einer höchstweise zweigeschossigen Bebauung, wobei das zweite Geschoss nur als Dachgeschoß ausgeführt werden darf den Wegfall der Geschossflächenzahl und alternativer Festsetzung einer max. Firsthöhe von 10,00 m Der in der Anlage beigefügte Planentwurf soll als Grundlage für die weiteren konzeptionellen Arbeiten dienen. Die gesamten Kosten des Verfahrens sowie die Erschließung sind durch den Antragsteller im Rahmen des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages zu übernehmen. Hierin sollen ggfls auch grundstücksrechtliche Regelungen vereinbart werden. Der erforderliche Ausgleich für den Eingriff soll durch den Antragsteller übernommen werden. Abstimmungsergebnis: Abgesetzt