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Allgemeine Vorlage (Gewährung von Zuschüssen an Vereine)

Daten

Kommune
Kall
Größe
13 kB
Datum
26.08.2008
Erstellt
19.11.09, 21:44
Aktualisiert
19.11.09, 21:44
Allgemeine Vorlage (Gewährung von Zuschüssen an Vereine) Allgemeine Vorlage (Gewährung von Zuschüssen an Vereine)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 97/2008 26.08.2008 FBL: SB: Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um x öffentliche Sitzung Herr Stoff Frau Kratz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. x Mittel verfügbar bei HHSt. 1.760.7180 7.250,-- über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro Euro TOP 3 Gewährung von Zuschüssen an Vereine Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den im Haushalt 2008 noch zur Verfügung stehenden Betrag von 7.250,00 Euro entsprechend der Einwohnerzahl auf die Ortsvorsteherbezirke zu verteilen. Die Ortsvorsteher werden ermächtigt, über die Mittelverteilung innerhalb ihres Bezirkes in Abstimmung mit allen in ihrem Bezirk wohnhaften Ratsmitgliedern zu entscheiden. Sofern in einem Bezirk von einer Fraktion keine Ratsmitglieder wohnhaft sind, muss ein im Bezirk wohnhafter sachkundiger Bürger dieser Fraktion beteiligt werden. Von den Sportvereinen wird eine Beteiligung an den Nebenkosten der Sporthallen und Sportplätze (Flutlicht) in Höhe von je 150,00 Euro pro Verein für das Jahr 2008 gefordert. Sachdarstellung: Im Verwaltungshaushalt 2008 wurden für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine 7.750,00 Euro zur Verfügung gestellt. Entsprechend dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.03.2000 – TOP 3 der Niederschrift – hat der TV Kall aus Anlass seines 100-jährigen Bestehens im Vorgriff bereits 500,-- € erhalten, so dass noch 7.250,-- € für eine Verteilung zur Verfügung stehen. In den vergangenen Jahren wurde der zur Verfügung stehende Betrag auf die Ortsvorsteherbezirke entsprechend der Einwohnerzahl verteilt. Die Ortsvorsteher wurden ermächtigt, über die Mittelverteilung innerhalb ihres Bezirks in Abstimmung mit allen in ihrem Bezirk wohnhaften Ratsmitgliedern zu entscheiden. Sofern in einem Bezirk von einer Fraktion keine Ratsmitglieder wohnhaft waren, musste ein im Bezirk wohnhafter sachkundiger Bürger dieser Fraktion beteiligt werden. Vorlagen-Nr. 97/2008 Seite 2 Die von den Sportvereinen zu zahlende Beteiligung an den Nebenkosten der Sporthallen und Sportplätze wurde lt. Ratsbeschluss vom 28.06.2005 von 50,00 Euro auf 150,00 Euro pro Verein erhöht und wird mit den o.a. Zuschüssen bzw. mit den Zuschüssen zum Unterhaltungsaufwand eigener Sportstätten verrechnet oder direkt angefordert. Eine Aufstellung der auf die einzelnen Ortsvorsteherbezirke entfallenden Beträge ist beigefügt.