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Beschlußtext (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/05 "Niedernbruch" hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiigung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,0 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Beschlußtext (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/05 "Niedernbruch"
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiigung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 1. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 18.11.2004: 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/05 "Niedernbruch" hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange AM Pankoke schlägt vor, auf die Festsetzung der Firstrichtung zu verzichten und damit dem Wunsch eines Bürgers entgegen zu kommen. Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken dagegen. Sodann wird darüber diskutiert, warum denn die Durchführung eines Vollverfahrens notwendig sei. Der Kreis Lippe stellt sich auf den Standpunkt, daß das hier erforderlich ist, weil die Ausweisung einer Bauzeile in zweiter Reihe Auswirkungen auf den angrenzenden Bereich (nach § 34 BauGB zu beurteilen Innenbereich) hat. Herr Ibrügger vertritt die Auffassung, daß das auf keinen Fall Intention des Gesetzgebers gewesen sei und ist sich sicher, daß hier ein vereinfachtes Verfahren ausreicht. Nach ausführlicher Diskussion, ob dadurch eventuell das Verfahren durch eine Auseinandersetzung mit dem Kreis Lippe verzögert werden könnte, wird beschlossen, dieses Risiko einzugehen. Für zukünftige Planungen sei es wichtig, hier eine grundsätzliche Klärung herbeizuführen. Beschluss: Danach beschließt der Ausschuß entsprechend dem Vorschlag von AM Pankoke, auf die Festsetzung einer Firstrichtung zu verzichten. - einstimmig – a) b) Für die Durchführung des Verfahrens beschließt der Ausschuß die Aufstellung der vereinfachten 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/05 „Niedernbruch“. Der Geltungsbereich der Änderung ist aus der Anlage ersichtlich. Der Hochbau- und Planungsausschuß nimmt die Ausführungen zur vereinfachten 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/05 „Niedernbruch“ zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung. - einstimmig -