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Kommune
Kall
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19.11.09, 21:44
Aktualisiert
19.11.09, 21:44
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Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
40/2008
08.04.2008
Federführung: Fachbereich II
An den
Rat
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Krause
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 7
Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die
Geschäftsjahre 2009 bis 2013
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.04.2008 - TOP 3 - beschließt der Rat, die nachstehend aufgeführten Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl
der Haupt- und Hilfsschöffen aufzunehmen:
1. Keutgen Guido, Zaunkönigstr. 6, Kall
2. Dahl Patricia, Holunderweg 22, Kall
3. Ansorge, Friedrich, Steinfelderheistert, Blütenstr. 2, Kall
4. Niespodziany Bernd, Goldkuhl 2, Kall
5. Künnecke Cornelia, Urft, Urfttalstr. 9, Kall
6. Grautstück Ricarda Roswitha, Schwalbenweg 8, Kall
7. Sistig Anna-Auguste, Scheven, Wallenthaler Str. 3, Kall
8. Goebel, Wolfgang, Weißdornweg 6, Kall
9. Scheuer Elvira, Keldenich, Burggasse 6, Kall
10. Scheidtweiler Hans, Keldenicher Str. 35, Kall
11. Döhler Hanspeter, Sötenich, Golbacher Weg 11, Kall
12. Jamans Christel, Urft, Zum Eichtal 19, Kall
13. Hövel Elfriede, Auelstr. 30, Kall
14. Stachowiak Bärbel Anna, Sistig, Blankenheimer Str. 13, Kall
15. Jenke Ingeborg, Keldenicher Str. 40, Kall
16. Klinkhammer Josef, Anstois, Mühlenweg 7, Kall
Vorlagen-Nr. 40/2008
Seite 2
Sachdarstellung:
In diesem Jahr steht die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2009 bis
2013 an. Zur Vorbereitung dieser Wahl sind von den Gemeinden Vorschlagslisten aufzustellen.
Der Präsident des Landgerichts Aachen hat bestimmt, dass auf die Gemeinde Kall 6 Hauptund Hilfsschöffen entfallen. Nach § 36 Abs. 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sollen mindestens doppelt soviele Personen in die Vorschlagsliste aufgenommen werden, wie
Haupt- und Hilfsschöffen zu bestimmen sind. Demnach sind von der Gemeinde Kall mindestens 12 Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen.
Bei der Aufstellung der Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Da es auch
entscheidend darauf ankommt, für das Schöffenamt Personen zu gewinnen, die für diese
Tätigkeit ein besonderes Interesse haben, sollen die Personen, die sich bewerben, bei gegebener Eignung auch nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
Die im Beschlussentwurf aufgeführten Personen haben sich für diese Tätigkeit beworben.
Alle Personen sind für die Aufnahme in die Vorschlagsliste geeignet.
Über die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste hat der Rat der Gemeinde zu entscheiden. Hierzu ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Rates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Rates erforderlich (§§ 36, 77 GVG).
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.04.2008
- TOP 3 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
Vorlagen-Nr. 40/2008
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Vorlagen-Nr. 40/2008
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
40/2008
08.04.2008
Federführung: Fachbereich II
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Krause
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3
Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die
Geschäftsjahre 2009 bis 2013
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die nachstehend aufgeführten Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen aufzunehmen:
1. Keutgen Guido, Zaunkönigstr. 6, Kall
2. Dahl Patricia, Holunderweg 22, Kall
3. Ansorge, Friedrich, Steinfelderheistert, Blütenstr. 2, Kall
4. Niespodziany Bernd, Goldkuhl 2, Kall
5. Künnecke Cornelia, Urft, Urfttalstr. 9, Kall
6. Grautstück Ricarda Roswitha, Schwalbenweg 8, Kall
7. Sistig Anna-Auguste, Scheven, Wallenthaler Str. 3, Kall
8. Goebel, Wolfgang, Weißdornweg 6, Kall
9. Scheuer Elvira, Keldenich, Burggasse 6, Kall
10. Scheidtweiler Hans, Keldenicher Str. 35, Kall
11. Döhler Hanspeter, Sötenich, Golbacher Weg 11, Kall
12. Jamans Christel, Urft, Zum Eichtal 19, Kall
13. Hövel Elfriede, Auelstr. 30, Kall
14. Stachowiak Bärbel Anna, Sistig, Blankenheimer Str. 13, Kall
15. Jenke Ingeborg, Keldenicher Str. 40, Kall
16. Klinkhammer Josef, Anstois, Mühlenweg 7, Kall
Vorlagen-Nr. 40/2008
Seite 5
Sachdarstellung:
In diesem Jahr steht die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2009 bis
2013 an. Zur Vorbereitung dieser Wahl sind von den Gemeinden Vorschlagslisten aufzustellen.
Der Präsident des Landgerichts Aachen hat bestimmt, dass auf die Gemeinde Kall 6 Hauptund Hilfsschöffen entfallen. Nach § 36 Abs. 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sollen mindestens doppelt soviele Personen in die Vorschlagsliste aufgenommen werden, wie
Haupt- und Hilfsschöffen zu bestimmen sind. Demnach sind von der Gemeinde Kall mindestens 12 Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen.
Bei der Aufstellung der Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Da es auch
entscheidend darauf ankommt, für das Schöffenamt Personen zu gewinnen, die für diese
Tätigkeit ein besonderes Interesse haben, sollen die Personen, die sich bewerben, bei gegebener Eignung auch nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
Die im Beschlussentwurf aufgeführten Personen haben sich für diese Tätigkeit beworben.
Alle Personen sind für die Aufnahme in die Vorschlagsliste geeignet.
Über die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste hat der Rat der Gemeinde zu entscheiden. Hierzu ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Rates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Rates erforderlich (§§ 36, 77 GVG).
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