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Allgemeine Vorlage (Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013)

Daten

Kommune
Kall
Größe
20 kB
Erstellt
19.11.09, 21:44
Aktualisiert
19.11.09, 21:44
Allgemeine Vorlage (Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013) Allgemeine Vorlage (Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013) Allgemeine Vorlage (Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013) Allgemeine Vorlage (Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013) Allgemeine Vorlage (Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013) Allgemeine Vorlage (Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 40/2008 08.04.2008 Federführung: Fachbereich II An den Rat mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Krause Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 7 Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013 Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.04.2008 - TOP 3 - beschließt der Rat, die nachstehend aufgeführten Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen aufzunehmen: 1. Keutgen Guido, Zaunkönigstr. 6, Kall 2. Dahl Patricia, Holunderweg 22, Kall 3. Ansorge, Friedrich, Steinfelderheistert, Blütenstr. 2, Kall 4. Niespodziany Bernd, Goldkuhl 2, Kall 5. Künnecke Cornelia, Urft, Urfttalstr. 9, Kall 6. Grautstück Ricarda Roswitha, Schwalbenweg 8, Kall 7. Sistig Anna-Auguste, Scheven, Wallenthaler Str. 3, Kall 8. Goebel, Wolfgang, Weißdornweg 6, Kall 9. Scheuer Elvira, Keldenich, Burggasse 6, Kall 10. Scheidtweiler Hans, Keldenicher Str. 35, Kall 11. Döhler Hanspeter, Sötenich, Golbacher Weg 11, Kall 12. Jamans Christel, Urft, Zum Eichtal 19, Kall 13. Hövel Elfriede, Auelstr. 30, Kall 14. Stachowiak Bärbel Anna, Sistig, Blankenheimer Str. 13, Kall 15. Jenke Ingeborg, Keldenicher Str. 40, Kall 16. Klinkhammer Josef, Anstois, Mühlenweg 7, Kall Vorlagen-Nr. 40/2008 Seite 2 Sachdarstellung: In diesem Jahr steht die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013 an. Zur Vorbereitung dieser Wahl sind von den Gemeinden Vorschlagslisten aufzustellen. Der Präsident des Landgerichts Aachen hat bestimmt, dass auf die Gemeinde Kall 6 Hauptund Hilfsschöffen entfallen. Nach § 36 Abs. 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sollen mindestens doppelt soviele Personen in die Vorschlagsliste aufgenommen werden, wie Haupt- und Hilfsschöffen zu bestimmen sind. Demnach sind von der Gemeinde Kall mindestens 12 Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Bei der Aufstellung der Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Da es auch entscheidend darauf ankommt, für das Schöffenamt Personen zu gewinnen, die für diese Tätigkeit ein besonderes Interesse haben, sollen die Personen, die sich bewerben, bei gegebener Eignung auch nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Die im Beschlussentwurf aufgeführten Personen haben sich für diese Tätigkeit beworben. Alle Personen sind für die Aufnahme in die Vorschlagsliste geeignet. Über die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste hat der Rat der Gemeinde zu entscheiden. Hierzu ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Rates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Rates erforderlich (§§ 36, 77 GVG). Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.04.2008 - TOP 3 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. Vorlagen-Nr. 40/2008 Seite 3 Vorlagen-Nr. 40/2008 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 40/2008 08.04.2008 Federführung: Fachbereich II An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Krause Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 3 Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die nachstehend aufgeführten Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen aufzunehmen: 1. Keutgen Guido, Zaunkönigstr. 6, Kall 2. Dahl Patricia, Holunderweg 22, Kall 3. Ansorge, Friedrich, Steinfelderheistert, Blütenstr. 2, Kall 4. Niespodziany Bernd, Goldkuhl 2, Kall 5. Künnecke Cornelia, Urft, Urfttalstr. 9, Kall 6. Grautstück Ricarda Roswitha, Schwalbenweg 8, Kall 7. Sistig Anna-Auguste, Scheven, Wallenthaler Str. 3, Kall 8. Goebel, Wolfgang, Weißdornweg 6, Kall 9. Scheuer Elvira, Keldenich, Burggasse 6, Kall 10. Scheidtweiler Hans, Keldenicher Str. 35, Kall 11. Döhler Hanspeter, Sötenich, Golbacher Weg 11, Kall 12. Jamans Christel, Urft, Zum Eichtal 19, Kall 13. Hövel Elfriede, Auelstr. 30, Kall 14. Stachowiak Bärbel Anna, Sistig, Blankenheimer Str. 13, Kall 15. Jenke Ingeborg, Keldenicher Str. 40, Kall 16. Klinkhammer Josef, Anstois, Mühlenweg 7, Kall Vorlagen-Nr. 40/2008 Seite 5 Sachdarstellung: In diesem Jahr steht die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013 an. Zur Vorbereitung dieser Wahl sind von den Gemeinden Vorschlagslisten aufzustellen. Der Präsident des Landgerichts Aachen hat bestimmt, dass auf die Gemeinde Kall 6 Hauptund Hilfsschöffen entfallen. Nach § 36 Abs. 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sollen mindestens doppelt soviele Personen in die Vorschlagsliste aufgenommen werden, wie Haupt- und Hilfsschöffen zu bestimmen sind. Demnach sind von der Gemeinde Kall mindestens 12 Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Bei der Aufstellung der Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Da es auch entscheidend darauf ankommt, für das Schöffenamt Personen zu gewinnen, die für diese Tätigkeit ein besonderes Interesse haben, sollen die Personen, die sich bewerben, bei gegebener Eignung auch nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Die im Beschlussentwurf aufgeführten Personen haben sich für diese Tätigkeit beworben. Alle Personen sind für die Aufnahme in die Vorschlagsliste geeignet. Über die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste hat der Rat der Gemeinde zu entscheiden. Hierzu ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Rates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Rates erforderlich (§§ 36, 77 GVG). Vorlagen-Nr. 40/2008 Seite 6