Daten
Kommune
Bedburg
Größe
9,4 kB
Datum
14.09.2010
Erstellt
22.11.10, 17:56
Aktualisiert
22.11.10, 17:56
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 4. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 14.09.2010.
Sitzungsbeginn:
18:10 Uhr
Sitzungsende:
20:18 Uhr
TOP
Betreff
9
Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg, 4. beschleunigte Änderung
-Teilgebiet an der „Rupperburg“ Ecke „Vetschauer Straße“hier:
a) Beratung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
und der von der Planung betroffenen Behörden / Träger öffentlicher
Belange nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 3 (1. Halbsatz)
eingegangenen Stellungnahmen
b) Beratung der im Wege der Offenlage und der von der Planung
betroffenen Behörden / Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4
Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
c) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB
Beschluss:
zu a): Der Rat der Stadt Bedburg führt über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB und der eingeschränkten
Beteiligung der von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange /
Behörden gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 (1. Halbsatz) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen (lfd. Nrn. 1 – 5) eine Abwägung durch und fasst hierüber
einzelne Beschlüsse gemäß der als Anlage 1 beigefügten Abwägungsliste.
zu b): Der Rat der Stadt Bedburg führt über die im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2
BauGB und der Beteiligung der von der Planung berührten Träger öffentlicher
Belange / Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
(lfd. Nrn. 1 – 9) eine Abwägung durch und fasst hierüber einzelne Beschlüsse
gemäß der als Anlage 2 beigefügten Abwägungsliste.
zu c): Der Rat der Stadt Bedburg beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 4 des Gesetztes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) den
Bebauungsplan Nr. 41 / Bedburg, 4. beschleunigte Änderung als Satzung. Der
Bebauungsplan beinhaltet textliche Festsetzungen. Der Rat beschließt gemäß §
9 Abs. 8 BauGB die Entwurfsbegründung sowie die Planskizze als Anlage 3.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zur
Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt zu
machen.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 14.09.2010
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