Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Beratung der ersten Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Bedburg vom 18.10.2011)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
30.05.2012
Erstellt
29.06.12, 18:03
Aktualisiert
29.06.12, 18:03
Beschlusstext (Beratung der ersten Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Bedburg vom 18.10.2011) Beschlusstext (Beratung der ersten Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Bedburg vom 18.10.2011) Beschlusstext (Beratung der ersten Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Bedburg vom 18.10.2011)

öffnen download melden Dateigröße: 13 kB

Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 4. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Mittwoch, den 30.05.2012. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:20 Uhr TOP Betreff 4 Beratung der ersten Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Bedburg vom 18.10.2011 (Anmerkung der Verwaltung: Zu diesem Tagesordnungspunkt wechselt die FWG-Fraktion die Vertretung im Ausschuss. Das ordentliche Mitglied A. Steffens wechselt in die Funktion des Vertreters und nimmt in der 2. Reihe Platz; das stv. Mitglied K. H. Spielmanns wechselt in die 1. Reihe und übernimmt die Funktion des Sprechers. Die Vertreter der FWG wurden während der Sitzungsunterbrechung von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass aus kommunalverfassungsrechtlicher Sicht ein Verstoß gegen die Vertretungsregelung vorliegt und Ausschussmitglied Spielmanns bei dieser Konstellation nicht an der Diskussion hätte teilnehmen dürfen.) Ausschussmitglied Schmitz dankt der Verwaltung für die Erstellung der Vorlage und Berechnungsalternativen. Er erinnert noch einmal daran, dass das Erreichen einer Beitragsquote der Elternbeiträge von 19% Grundlage jeder Diskussion sein sollte. Diesem Ziel haben alle Parteinen im Rat zugestimmt. In den Gesprächen mit dem Jugendamtselternbeirat habe man sich auf verschiedene Aspekte verständigen können und sieht in der Variante 2 aus der Vorlage einen guten Kompromiss. Er stellt sich jedoch die Frage, ob die dadurch entstehende Deckungslücke in Höhe von 58.000 € durch den Etat des Fachbereichs II aufgefangen werden kann. Fachbereichsleiter Kramer verneint dies, da dies im Budget nicht vorgesehen ist. Von Ausschussmitglied Brings wird das unklare Zustandekommen der Faktoren und Tabellen bemängelt. Für sie sind die Vorlagen dadurch teilweise unklar und die Zahlen nicht ganz nachvollziehbar. Gleichzeitig möchte sie noch einmal auf Möglichkeiten zur Deckung von Kosten hinweisen und verweist auf die Einnahmen bei der Vergnügungssteuer und Einsparungen bei der Kreisverkehrgestaltung. Herr Fachbereichsleiter Kramer erklärt noch einmal die Faktoren in der Beitragstabelle, welche mit dem Jugendamtselternbeirat besprochen wurden. Es handelt sich um die Parameter „Alter des Kindes“ (Ü3 - 100% , U3 - 140%, U2 - 160%) und „Umfang der Betreuungsstunden“ (35 Std. 100%, 45 Std. - 145%, 25 Std. - 75%). Darüber hinaus hat man sich auf einen progressiven Einkommensfaktor geeinigt, da ein linearer Faktor schon im letzten Jugendhilfeausschuss als nicht gerecht bewertet wurde. Für Ausschussmitglied Spielmanns und die FWG spielt die Familienfreundlichkeit eine gewichtige Rolle und damit auch die Kindergartenbeiträge der Eltern. Daher plädiert er dafür die jetzige Beitragstabelle weiter zu nutzen. Lediglich die doppelte Beitragsfreiheit hält er für nicht gerecht und abschaffungswürdig. Ausschussmitglied Schmitz hält es im Gegenzug aber nicht für familienfreundlich der nächsten Generation Schulden zu hinterlassen. Damit die aktuellen Familien zu belasten, hält Frau Brings nicht für gerechtfertigt und stellt die Beitragserhöhungen in Frage. Gleicher Meinung ist auch Herr Spielmanns. Er wehrt sich dagegen, dass für wenig Haushaltsentlastungen, viele Familien belastet werden. Frau Henseler-Imgrund weist daraufhin, dass durch die Ausgleichzahlung des Landes für das 3. Kindergartenjahr 15% der Kosten gedeckt werden und dadurch schon mehr Einnahmen erzielt werden als mit der derzeitigen Elternbeitragsquote von 12,7%. Dieser Argumentationskette widerspricht Herr Fachbereichleiter Kramer; er verweist darauf, dass im Gegenteil hierdurch zusätzliche Kosten, nämlich das Delta zwischen den 15 % und 19 % durch die Stadt geschultert werden müssten. Dass die Beiträge erhöht werden müssen, macht Herr Schmitz noch einmal deutlich. Ansonsten müsste der Deckungsbeitrag über Steuern eingeholt werden. Da es zur Vorlage noch Rückfragen gibt, werden vom stellvertretenden Fachbereichleiter Brunken noch einmal die Berechnungsparameter und Geschwisterkindregelung erläutert. Folgend beantragt die SPD Fraktion eine Unterbrechung zur Beratung. Die Ausschussvorsitzende unterbricht die Sitzung für wenige Minuten. Nach der Unterbrechung stellt Ausschussmitglied Brings den Antrag auf eine Beitragserhöhung unter Berücksichtigung der zuvor vorgetragenen Deckungsvorschläge zu verzichten. Ein öffentliches Votum des Bürgermeisters per Internetabfrage habe zudem ergeben, dass die Gesamtbevölkerung bereit ist, die Mehrkosten dafür zu tragen. Da Ausschussmitglied Biciste eine Rückfrage zu den konkreten Zahlen hat, werden diese von Herrn Fachbereichsleiter Kramer vorgestellt. Beim Status quo von 12,7 % Elternbeitragsquote entsteht derzeit eine Deckungslücke von rund 192.000 €. Daraufhin erinnert Herr Schmitz die anderen Parteien noch einmal an ihre Zusage im Rat, diese Deckungslücke schließen zu wollen. Man dürfe nun nicht von der Meinung abrücken, um öffentlich besser dazustehen. Herr Fachbereichsleiter Kramer stellt klar, dass der Jugendhilfeausschuss einen Auftrag vom Rat der Stadt Bedburg erhalten habe. Der Jugendhilfeausschuss kann dem Rat etwas vorschlagen, aber keine Möglichkeiten zur Deckung außerhalb des Jugendamtsbudgets weitergeben. Ausschussmitglied Olpen pflichtet dem bei und erinnert den Jugendhilfeausschuss daran, sich dieser Verantwortung bewusst zu sein. Herr Spielmanns sieht sich dessen bewusst, sonst hätte die FWG keine Kompromissbereitschaft bei der Doppelsubventionierung von Eltern gezeigt. Herr Prömpers von Jugendamtselternbeirat zeigt sich von der Diskussion ein wenig irritiert, da die betroffenen Eltern offensichtlich mehr Verhandlungsbereitschaft zeigen als der Jugendhilfeausschuss. Die Ausschussvorsitzende lässt über den weitestgehenden Antrag, Variante 2 der Sitzungsvorlagen, abstimmen. Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 30.05.2012 Seite 2 Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Bedburg vom 18.10.2011 auf Basis der Variante 2 der Sitzungsvorlage zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung am 03.07.2012 vorzulegen. Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 30.05.2012 Seite 3