Daten
Kommune
Bedburg
Größe
9,0 kB
Datum
05.06.2012
Erstellt
10.07.12, 18:02
Aktualisiert
10.07.12, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 11. Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses
am Dienstag, den 05.06.2012.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
19:20 Uhr
TOP
Betreff
3
Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziff. 6.3
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffern 5 und 6
c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7
Ausschussmitglied Dr. Kippels stimmt den Beschlussvorschlägen zu a) und b) ohne weitere
Anmerkungen zu. Bezüglich des Beschlussvorschlages unter c), Antrag des Bedburger Tennisclub
Rot Weiss auf eine Investitionskostenförderung, stimmt er zu, bittet allerdings die Verwaltung,
wegen der Fristenthematik das Gespräch mit den Vereinen zu suchen.
Fachbereichsleiter Kramer sagt dies entsprechend zu.
Ausschussmitglied Brings weist darauf hin, dass die Problematik nahezu jedes Jahr auftritt und
begrüßt insofern die Information an die Vereine.
Ausschussmitglied Reuter fragt, ob ein Zuschuss als Darlehn unter Anrechung künftiger
Zuschüsse möglich ist. Dies wird seitens der Verwaltung aus haushaltsrechtlichen Gründen
verneint.
Ausschussmitglied Brings fragt nach der künftigen Beteiligung des Stadtsportverbands der Stadt
Bedburg im Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss.
Fachbereichsleiter Kramer erklärt, dass der Stadtsportverband am 26.03.2012 Vorstandwahlen
durchgeführt habe; neuer 1. Vorsitzender sei R. Wassenberg, s2. Vorsitzender sei L. Roffalski.
Gem. Vorstandsbeschluss soll der Stadtsportverband als sachkundiger Einwohner durch Herrn
Roffalski, in Vertretung durch den Geschäftsführer, Herrn W. Peters, vertreten werden. Der
Stadtsportverband werde zeitnah einen entsprechenden Antrag an den Rat stellen.
Beschluss:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss beschließt,
a) den Betrag nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien für das Jahr 2013 auf 5,40 €
festzusetzen und den verbleibenden Betrag hälftig als Zuschuss an Mitglieder unter 18 Jahren
und Übungsleiter auszuzahlen, wobei jedem Verein mindestens ein Zuschuss i. H. v. 50,00 €
gewährt wird
b) die Gewährung der nachfolgend aufgeführten Zuschüsse der Sportförderungs-richtlinien.
c) den Antrag des Bedburger Tennisclub Rot Weiss von 1948 e.V. abzulehnen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses vom 05.06.2012
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