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Allgemeine Vorlage (Förderung des Mittagessens in den gemeindlichen Kindergärten und Schulen)

Daten

Kommune
Kall
Größe
16 kB
Datum
26.05.2009
Erstellt
30.11.09, 21:57
Aktualisiert
30.11.09, 21:57
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 50/2009 26.05.2009 FBL: SB: Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um x öffentliche Sitzung Herr Stoff Frau Kratz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. x Mittel verfügbar bei Produktbereich Kindergärten und bei Produktbereich Schulen über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich Deckung erfolgt durch 10.000 10.500 Euro Euro Euro TOP 6 Förderung des Mittagessens in den gemeindlichen Kindergärten und Schulen Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt, ab August, d.h. nach den Sommerferien 2009, - von den Eltern der Kindergartenkinder nur noch 50 % des Essensgeldes einzuziehen, - den Fördervereinen der Grundschulen einen Zuschuss in Höhe von 10,- € je Monat und teilnehmendem Kind pauschal zu überweisen, wobei a) dieser Zuschuss zur Deckung von Defiziten bzw. zum Erhalt der Qualität des Mittagessens zu verwenden ist, alternativ b) dieser Zuschuss zur Senkung des bisherigen Essensgeldes verwandt werden muss. - von den Eltern der Hauptschüler, die am gebundenen Ganztag teilnehmen, ein um 20 % gemindertes Essensgeld einzuziehen, - dem Förderverein der Hauptschule Kall für die Hauptschüler, die nicht am gebundenen Ganztag teilnehmen einen Zuschuss von 10,- € je Monat und Kind zur Senkung des Essensgeldes zu überweisen. Vorlagen-Nr. 50/2009 Seite 2 Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 14.02.2009 - Ziffer 1.3 - beantragte die SPD-Fraktion eine jeweils 50%-ige Beteiligung der Gemeinde an den Kosten der Übermittagbetreuung in Kindergärten und eine jeweils 20%-ige Beteiligung in Schulen. Gemäß Antrag soll die Beteiligung ab Juli 2009 in Form von direkten Zuschüssen an die betroffenen Fördervereine erfolgen. Eine Kopie des Antrags ist als Anlage 1 beigefügt. In seiner Sitzung am 19.03.2009 hat der Rat im Haushalt 2009 entsprechende Mittel bereitgestellt. Details sollten in der nächsten Sitzung des Fachausschusses beschlossen werden. Mit dem als Anlage 2 beigefügten Schreiben vom 07.04.2009 beantragt der Förderkreis der Gemeinschaftsgrundschule Kall als Träger der Offenen Ganztagsschule eine finanzielle Unterstützung des von ihm betriebenen Küchenbetriebs im Rahmen der o.g. bereitgestellten Mittel. Der Zuschuss soll nach eigenen Angaben der Deckung von Defiziten bzw. der Erhaltung der Qualität des Mittagessens dienen. Die Finanzierung des Mittagessens in den gemeindlichen Kindergärten und Schulen gestaltet sich unterschiedlich. Die übermittagbetreuenden Kindergärten beziehen das Essen von einem Zulieferer und ziehen das Essensgeld (z.Z. 2,50 € täglich je Kind) unmittelbar von den Eltern ein. Aufgrund des Zuschusses würde hier direkt von den Eltern nur noch ein Betrag von 50 % (z.Z. 1,25 € täglich je Kind) für das Essensgeld eingezogen. An den beiden Grundschulen hingegen übernimmt jeweils ein Förderverein als Träger der Offenen Ganztagsschule die Übermittagbetreuung durch einen eigenen Küchenbetrieb. Diese ziehen auch das zu zahlende Essensgeld unmittelbar von den Eltern ein. Eltern bedürftiger Kinder zahlen einen reduzierten Essensgeldbeitrag. Die Differenz wird durch einen Landeszuschuss zuzüglich Gemeindeanteil im Rahmen des Landesprogramms „Kein Kind ohne Mahlzeit (KKoM)“ finanziert, wobei ein Restbetrag von 100,- € pro bedürftigem Kind pro Jahr von den Fördervereinen getragen wird. Eine 20 %ige Förderung könnte in der Form erfolgen, dass den Fördervereinen ein Zuschuss in Höhe von 10,- € je Monat und teilnehmendem Kind pauschal überwiesen wird und a) dieser Zuschuss – wie vom Förderverein der Grundschule Kall beantrag - zur Deckung von Defiziten bzw. zum Erhalt der Qualität des Mittagessens verwandt werden kann, alternativ b) dieser Zuschuss zur Senkung des bisherigen Essensgeldes verwandt werden muss. An der Hauptschule Kall werden derzeit parallel zwei unterschiedliche Formen der Übermittagbetreuung von verschiedenen Fördervereinen durchgeführt: Für die am gebundenen Ganztag teilnehmenden Schüler/innen (im Schuljahr 2009/2010 die Klassen 5 und 6) übernimmt der Förderkreis der Grundschule Kall die Mittagsverpflegung. Das Essensgeld wird von der Verwaltung eingezogen. Auch hier zahlen die Eltern bedürftiger Kinder einen reduzierten Essensgeldbeitrag, wofür die Verwaltung den entsprechenden Landeszuschuss aus „KKoM“ erhält. An den Förderkreis wird der volle Betrag für das Essensgeld weitergeleitet. Vorlagen-Nr. 50/2009 Seite 3 Für die Schüler/innen der übrigen Klassen, die nicht am gebundenen Ganztag teilnehmen, führt der Förderverein der Hauptschule Kall eine pädagogische Übermittagbetreuung im Rahmen der Maßnahme „Geld oder Stelle“ durch. Das Essensgeld wird unmittelbar vom Förderverein eingezogen. Für die Hauptschüler, die am gebundenen Ganztag teilnehmen, könnte die Förderung in der Form erfolgen, dass die Verwaltung ein um 20 % gemindertes Essensgeld einzieht. Für die Hauptschüler, die nicht am gebundenen Ganztag teilnehmen, wird ein Zuschuss von 10,- € je Monat und Kind zur Senkung des Essensgeldes an den Förderverein überwiesen.