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Beschlusstext (Antrag der CDU-Fraktion vom 01.06.2012 bezüglich der Auflösung des Fraktionsbeirates)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,3 kB
Datum
19.06.2012
Erstellt
30.07.12, 18:03
Aktualisiert
31.07.12, 18:01
Beschlusstext (Antrag der CDU-Fraktion vom 01.06.2012 bezüglich der Auflösung des Fraktionsbeirates)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Dienstag, den 19.06.2012. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 21:05 Uhr TOP Betreff 4 Antrag der CDU-Fraktion vom 01.06.2012 bezüglich der Auflösung des Fraktionsbeirates Herr Dr. Kippels erläutert, dass gem. § 33 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates der Fraktionsbeirat empfehlenden Charakter habe und der Vorbereitung von Beschlüssen der Fachausschüsse und des Rates und somit der Beschleunigung von Ratsentscheidungen dienen solle. Dieser Effekt wurde nicht erreicht. Insbesondere verwies er auf die Beratungen zu den Kindergartenbeiträgen, wo im Fraktionsbeirat Einigkeit herrschte, in der späteren Fachausschusssitzung aber kein Konsens gefunden werden konnte. Daher plädiere er für die Auflösung der in Rede stehenden Gremien. Frau Steinhäuser verweist auf § 43 der Gemeindeordnung NRW, wonach ein Ratsmitglied verpflichtet sei, nach seiner freien Überzeugung zu handeln und auch an Aufträge nicht gebunden sei. Für den Fall, dass der Arbeitskreis Haushalt aufgelöst werde, beantragt Frau Steinhäuser zeitnah die Terminierung einer Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses, damit die haushaltsrelevanten Themen weiter behandelt werden können. Herr Köhlen ergänzt, dass der Fraktionsbeirat die Funktion habe, im Vorfeld Meinungen zu sondieren und zu prüfen, ob ein Konsens hergestellt werden könne. Sofern nunmehr das Vertrauen fehle, werde auch die FWG-Fraktion nicht mehr am Fraktionsbeirat und der Arbeitskreise Haushalt und Leitbild teilnehmen. Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den Fraktionsbeirat sowie die Arbeitskreise Haushaltskonsolidierung und Leitbild aufzulösen. Bezüglich der Auflösung des Fraktionsbeirates ist die Geschäftsordnung des Rates entsprechend anzupassen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 3 Enthaltung(en)